Rückabwicklung einer Lebensversicherung abzugsfrei durchsetzen lassen
Wie Sie Beiträge, Zinsen und Gebühren vollständig zurückholen
- bis zu 150% der eingezahlten Beiträge zurückerhalten
- auch für gekündigte & ausgelaufene Verträge
- kostenfreie Prüfung Ihrer Optionen durch Experten
Die vorzeitige Rückabwicklung der Lebensversicherung ist der Königsweg, um aus der finanziellen Altlast herauszukommen. Kündigt man stattdessen die Versicherung, ist das fast immer mit deutlichen Verlusten verbunden. Das Gleiche gilt auch für den Verkauf auf dem Zweitmarkt. Daher sollten Sie als Versicherungsnehmer immer zuerst prüfen lassen, ob Sie Ihre Lebensversicherung über den Widerrufsjoker vollständig rückabwickeln lassen können. Dabei erhalten Sie nicht nur Ihre Beiträge in voller Höhe zurück, sondern bekommen auch Zinsen und Gebühren erstattet. Hier erfahren Sie, wie Sie dieses rechtliche Instrument einsetzen können.
Abstoßen der Lebensversicherung: Rückabwicklung nur durch Widerruf möglich
Sie können Ihre Lebensversicherung auf verschiedene Arten abstoßen. Neben dem Widerruf stehen Ihnen immer auch die Kündigung und teilweise auch der Verkauf zur Verfügung. In beiden Fällen handelt es sich aber nicht um eine Rückabwicklung. Wenn Sie kündigen, erhalten Sie vom Versicherer den Rückkaufswert. Dieser umfasst Ihre bislang geleisteten Beiträge plus Zinsen, allerdings müssen Sie bei der Kündigung die der meist sehr hohen Stornokosten des Versicherers zahlen.
Die hundertprozentige Rückabwicklung Ihrer Lebensversicherung erreichen Sie ausschließlich mit dem Widerruf. Die anderen Varianten sollten Ihnen höchstens als Notlösung dienen, sofern dieser in Ihrem Fall nicht in Frage kommen sollte. Viele Versicherungsnehmer können diese attraktive Art des Ausstiegs allerdings sehr gut nutzen. Im Folgenden stellen wir die drei Varianten gegenüber und erklären, warum Sie mit dem Widerruf finanziell besser dastehen.
Die Kündigung ist keine Rückabwicklung der Lebensversicherung
Als Versicherungsnehmer verlieren Sie bei der Kündigung Ihrer Lebensversicherung die Abschlusskosten und verzichten gleichzeitig auf den Schlussbonus am Ende der Vertragslaufzeit. Hat man als Versicherungsnehmer den Vertrag auch noch zum Ende der 1990er abgeschlossen, entfällt die Sparverzinsung ebenfalls. Das Beenden der Lebensversicherung durch eine Kündigung ist somit in jedem Fall ein finanzieller Verlust. Das liegt auch am sogenannten Rückkaufswert.
Dieser beschreibt, wie viel Ihre Versicherung zum Zeitpunkt der Kündigung für den Versicherer wert ist. Da dieser noch über Jahre mit Ihren Beitragszahlungen rechnet, ist Ihr vorzeitiger Ausstieg für ihn schlecht. Deshalb zieht er verschiedene Gebühren von Ihrem Auszahlungsbetrag ab. Was dann übrig bleibt, kann sogar unter Ihren bereits gezahlten Prämien liegen. Ein Rückabwicklungsanspruch kann aber selbst noch bestehen, wenn Sie Ihren Altvertrag bereits gekündigt haben. Das sollten Sie prüfen lassen.
Kann man durch den Verkauf die Lebensversicherung rückabwickeln?
Nein, auch diese Variante ist eher ein verlustreiches Abstoßen. Sie können sowohl Ihre Ansprüche als auch die Zahlungsverpflichtungen aus Ihrem Versicherungsvertrag an einen professionellen Ankäufer auf dem sog. Zweitmarkt abtreten. Von einer Rückabwicklung kann aber keine Rede sein. Sie verkaufen Ihren Vertrag und sind dabei auf einen guten Preis angewiesen. Das Problem ist aber, dass sich der Vertragswert wie bei der Kündigung am Rückkaufswert orientiert. Deshalb wird auch diese Variante in der Regel zum Minusgeschäft.
Hinzu kommt, dass es gar nicht in jedem Fall möglich ist, einen Ankäufer zu finden. Diese kaufen nur überdurchschnittlich lukrative Verträge, also z. B. mit hohem, langlaufenden Garantiezins und guter zu erwartender Überschussbeteiligung. Je weniger Rendite Ihre Lebensversicherung also abwirft, desto schwieriger ist es einen Käufer zu finden. Hinzu kommt ein nicht unerhebliches Risiko: Auf dem Zweitmarkt ist es für Laien nicht ganz einfach, seriöse Angebote zu erkennen und diese von potenziellen Betrugsmaschen zu unterscheiden.
Wie kann ich das Widerrufsrecht nutzen und die Lebensversicherung rückabwickeln?
Durch den Widerrufsjoker ist eine Rückabwicklung der Versicherung auch noch nach Jahren möglich. So muss der Versicherungsgeber dem Versicherungsnehmer alle eingezahlten Prämien in vollständiger Höhe ohne Abzug von Gebühren zurückerstatten. Das gilt im Übrigen inklusive Nutzungsersatz, also die durch Ihre Gelder erwirtschafteten Gewinne bzw. Zinsen.
Die Rückabwicklung durch den Widerruf ist eine Zurücksetzung auf den Status quo, bevor der Versicherungsvertrag zustande gekommen ist. Dieser wird dabei so behandelt, als wäre er nie abgeschlossen worden. Die Rechtsfolge ist, dass der Versicherer nie Anspruch darauf hatte, Ihnen gegenüber Gebühren zu erheben oder mit Ihrem Geld zu wirtschaften.
In welchem Fall ist eine Rückabwicklung von Lebensversicherungen möglich?
Damit Sie die Rückabwicklung Ihrer Lebensversicherung durchsetzen lassen können, gibt es eine wesentliche Voraussetzung: Diese Möglichkeit steht offen, sofern Sie der Versicherungsgeber nicht richtig über Ihre Widerrufsrechte aufgeklärt hat. Erst mit einer gültigen Widerrufsbelehrung beginnt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. Wurden Sie nicht ausreichend über Ihre Rechte belehrt, hat diese Frist auch nie begonnen.
Besonders Lebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, enthalten sehr häufig Formfehler in den Widerrufsbelehrungen. So kann auch noch viele Jahre nach Abschlussdatum die Rückabwicklung der Lebensversicherung erreicht werden. Experten sprechen deshalb auch vom ewigen Widerrufsrecht oder oft auch vom Widerrufsjoker, da sie mit der Rückabwicklung finanziell besser dastehen als bei einer Kündigung oder dem Verkauf.
Lebenslang Lebensversicherungen rückabwickeln – Hintergründe
Normalerweise wurde dem Versicherungsnehmer ein 14-tägiges Widerrufsrecht eingeräumt. Bei Lebensversicherungen, die nach Dezember 2004 abgeschlossen wurden, sogar 30 Tage. Der Verbraucher musste die Vertragsunterlagen vollständig vorliegen haben sowie schriftlich und deutlich über seine Widerrufsrechte, den Beginn der Frist sowie deren Dauer unterrichtet worden sein. Nach dem früheren Policenmodell lief es in der Realität häufig aber anders ab.
Denn damals galt der Vertrag als abgeschlossen, wenn der Kunde den Versicherungsschein und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zugeschickt bekommen hatte, nachdem er den Antrag gestellt hatte. Laut Urteilen des Bundesgerichtshofs zu Lebensversicherungen reicht das aber nicht. So beginnt die Widerrufsfrist der Lebensversicherung nicht. Ob Sie aus solch einem Grund rückabwickeln können, sollten Sie rechtlich prüfen lassen.
Rückabwicklung der Lebensversicherung: Erfahrungen zeigen, dass Chancen hoch sind
Sie sollten Ihre Vertragsunterlagen von einem Experten überprüfen lassen, da die Versicherer den Widerruf in der Regel nicht ohne Weiteres akzeptieren. Auf eigene Faust werden sie daher leider nichts erreichen können. Die Rückabwicklung Ihrer Lebensversicherung ist für Sie finanziell so vorteilhaft und für den Versicherer so nachteilig, dass dieser Ihr Anliegen schlicht ablehnen wird.
Im Rahmen einer kostenlosen Erstprüfung können wir Ihnen sagen, ob auch Ihre Widerrufsbelehrung Fehler enthält. Sollte das der Fall sein, setzen wir Ihre Ansprüche gegenüber dem Versicherer rechtlich durch. In diesem Fall erhalten Sie alle Ihre bereits gezahlten Beiträge inklusive jeglicher Verzinsung und von der Versicherung erhobener Gebühren vollständig zurück. Setzen Sie auf unsere erfahrenen Spezialisten.
Häufige Fragen zur Rückabwicklung einer Lebensversicherung
Ja. Für die fondsgebundene Lebensversicherung ist die Rückabwicklung unter genau den gleichen Voraussetzungen möglich wie bei jeder anderen Form der Lebensversicherung. Der einzige Unterschied ist, dass die Berechnung Ihres Auszahlungsbetrags etwas komplexer ist, da hier keine Garantiezinsen bestehen, sondern eine Abhängigkeit vom Kapitalmarkt.
Da Sie diese Berechnung aber ohnehin nicht selbst durchführen müssen, ist dieses Kriterium für die Rückabwicklung letztlich irrelevant.
Neben verschiedenen Formen der Lebensversicherung können Sie auch die Rückabwicklung einer Rentenversicherung erreichen. Hierbei liegen häufig genau die gleichen Fehler im Rahmen der Widerrufsbelehrung vor und es gelten auch die gleichen rechtlichen Grundsätze in Bezug auf den Widerrufsjoker. Das gilt explizit auch für Riester- und Rürup-Renten.
Wenn Sie eine Rentenversicherung besitzen und deren Rückabwicklung wünschen, können Sie uns diese ebenfalls zur kostenlosen Erstprüfung vorlegen. Wir prüfen dann unverbindlich für Sie, ob Sie Ihr Geld abzugsfrei, inklusive aller Zinsen und Gebühren zurückerhalten können.
Die höchsten Chancen auf eine erfolgreiche Rückabwicklung haben Versicherungsverträge, die zwischen 1994 und 2007 geschlossen wurden. Rein theoretisch sind auch ältere und neuere Versicherungen rückabwickelbar. Die Chancen hierfür fallen allerdings etwas geringer aus. Nichtsdestotrotz kann sich auch in diesem Fall eine Prüfung Ihres Vertrags lohnen. Da wir unsere Erstberatung für Sie als kostenlosen Service anbieten, haben Sie dabei nichts zu verlieren.
Sollte sich dabei herausstellen, dass eine Rückabwicklung in Ihrem Fall nicht möglich ist, können Sie immer noch auf eine der anderen Varianten zurückgreifen. Falls doch, können wir die Rückabwicklung Ihrer Lebensversicherung für Sie durchsetzen.
Grundsätzlich besteht für Versicherungsberater die sogenannte Beraterhaftung. Das bedeutet, dass Sie Ihre Lebensversicherung unter Umständen auch rückabwickeln können, wenn Sie im Vorfeld nachweislich falsch beraten wurden. Dieser Nachweis ist aber erfahrungsgemäß schwer zu führen. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung in Ihrem Versicherungsvertrag ist dagegen sehr einfach nachzuweisen, da sie Schwarz auf Weiß vorliegt.
Welche Möglichkeiten in Ihrem Fall die größten Erfolgschancen versprechen, klären wir im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung.
Die Belehrung bei Abschluss Ihres Lebensversicherungsvertrags ist deshalb so wichtig, weil das Widerrufsrecht eigentlich zeitlich sehr begrenzt einsetzbar ist. Fehlen die Verbraucherinformationen bei Vertragsschluss, beginnt die Widerrufsfrist allerdings nicht. Sie gelten dann nicht als aufgeklärt. Das gilt auch wenn das sog. Deutlichkeitsgebot verletzt wird, die Aufklärung über Ihre Rechte also nicht richtig verständlich formuliert oder zu wenig hervorgehoben wurde.
Eine häufige Form der Lebensversicherung mit Zusatzversicherung ist die Kapitallebensversicherung. Diese besteht aus einem Sparanteil und einem Risikoanteil. Dabei stellt der Sparanteil den Vermögensaufbau dar, bei dem zur Absicherung für das Alter Geld angespart wird, um dieses möglichst mit Anlagerendite zu vermehren. Da das oft nicht wie gewünscht funktioniert, bzw. funktioniert hat, wollen viele Verbraucher per Widerruf rückabwickeln.
Die Kapitallebensversicherung ist aber auch noch mit einem Todesfallschutz (Risikolebensversicherung) ausgestattet. Dieser Versicherungsschutz entfällt in der Regel, es sollte aber eine detaillierte Vertragsprüfung stattfinden. Dazu kommt, dass nun Verwaltungskosten rückabgewickelt werden können. Nicht allerdings der Risikoanteil: Auch wenn Ihr Tod natürlich nicht eingetreten ist, haben Sie den entsprechenden Versicherungsschutz dennoch genossen.
Wichtiger ist aber ohnehin der Sparanteil, und eine Risikolebensversicherung können Sie nach Rückabwicklung auch gesondert abschließen, wenn Sie weiter einen Todesfallschutz wünschen.
Für die Berufsunfähigkeitsversicherung gilt das ähnlich. Manchmal ist diese direkt als Zusatzversicherung mit der Lebensversicherung verbunden. Sollte Ihr Renteneintritt allerdings nicht allzu weit in der Zukunft liegen, kann es sein, dass Sie sich den Schutz vor Berufsunfähigkeit ohnehin sparen möchten. Dann ist eine Rückabwicklung eine Win-Win-Situation.
In vielen Fällen ja. Hierzu gibt es sogar ein positives BGH-Urteil vom 31. März 2021 (Az: IV ZR 221 2019), welches das vorhergehende verbraucherfreundliche Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf bestätigte. Die Durchsetzung des Rückabwicklungsanspruchs gegenüber dem Versicherungsunternehmen kann also ohne Prozesskostenrisiko im Falle einer Klage stattfinden. Die Deckungszusage in Schriftform holen wir gerne in Ihrem Auftrag von Ihrem Versicherer ein.
Sofern die Widerspruchsbelehrung fehlerhaft war, stehen die Chancen auf die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche ohnehin sehr gut. Das gilt allerdings nur, wenn ein Anwalt den Fall übernimmt. Zwar gibt es im Netz Musterschreiben für die Rückabwicklung. Einfache Anfragen von Verbrauchern lehnen die Versicherer aber häufig ab. Hier fehlt es schlicht am juristischen Druck.