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Lebensversicherung widerrufen: Wie Versicherte ihre Anlage mit Gewinn abstoßen

Anwalt kann Widerrufsjoker durchsetzen

  • bis zu 150% der eingezahlten Beiträge zurückerhalten
  • auch für gekündigte & ausgelaufene Verträge
  • kostenfreie Prüfung Ihrer Optionen durch Experten

Top-Bewertungen für DB-Anwälte:

Beim Abschluss ihrer Lebensversicherung wurden viele Versicherte nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht informiert. Betroffene können heute noch ihre Lebensversicherung widerrufen und diese mit Gewinn rückabwickeln. Wegen der langen Niedrigzinsphase müssen viele Versicherte mit Abschlägen rechnen, die aber vermeidbar sind. Bei einem Widerruf der Lebensversicherung erhalten Sie Ihre eingezahlten Prämien mit Zinsen zurück. Anders als bei einer Kündigung dürfen Versicherer keine Kosten und Gebühren aus dem Versicherungsverhältnis vom Auszahlungsbetrag abziehen.

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Lebensversicherung widerrufen: der juristische Joker im Gesamtüberblick

Die Lebensversicherung zu widerrufen ist juristisch gesehen eigentlich ein Sonderfall. Durch häufige Vertragsfehler im Rahmen der Widerrufsbelehrungen gewinnt das rechtliche Instrument aber stark an Bedeutung. Für Sie als Verbraucher ist das ein unerwarteter Glücksfall. Wenn Sie erfolgreich widerrufen, wird Ihr Versicherungsvertrag so behandelt, als wäre er nie abgeschlossen worden. Dadurch muss der Versicherer Ihnen alle Beiträge inklusive Zinsen und jeglicher Gebühren abzugsfrei erstatten.

Folgender Beitrag behandelt die wichtigsten Kerninformationen sowie nach und nach alle rechtlichen Details:

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Teil 1: Aktuelle Entwicklungen (Stand Juni 2024)

Immer mehr Versicherte erstreiten erfolgreich vor Gericht ihr Widerspruchsrecht gegenüber der Versicherungsgesellschaft. Vor allem Versicherungsverträge nach dem Policenmodell verfügen häufig über Formfehler in der Widerspruchsbelehrung, die dem sog. Deutlichkeitsgebot nicht genügen. So widersprach z. B. der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt vom 21.07.2022. Dieses hatte das Widerrufsverfahren eines Verbrauchers abgelehnt.
Zu Unrecht: Der BGH entschied in höchster Instanz, dass die Begründung des OLG Frankfurt der Nachprüfung nicht standhalten könne (Urteil vom 21.02.2024, Az. IV ZR 297/22). Zwar ging es in diesem Beispiel um die Widerrufsmöglichkeit einer Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeitsschutz. Die Versicherungsbedingungen und Regeln für den Widerruf sind aber ähnlich wie bei einer Lebensversicherung und werden ebenfalls im VVG (Versicherungsvertragsgesetz) geregelt.

Erklärung im Detail

Strittig war im vorliegenden Fall vor allem die Frage, ob der Versicherte bezüglich seines Widerrufsrechts als belehrt gelten konnte. Er hatte zwar den Versicherungsschein und verschiedene Verbraucherinformationen zu den Versicherungsbedingungen in einem Begleitschreiben erhalten. Das Versicherungsunternehmen hatte in den Vertragsunterlagen die Möglichkeit des Rücktritts vom Vertrag und insbesondere dessen Frist aber nicht richtig dargestellt.
§ 5a Abs. 2 Satz 1 VVG a.F setzt die Frist auf den Erhalt des Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen und der Verbraucherinformation nach § 10a VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz). Die entsprechende Klausel bei Vertragsabschluss bezog sich aber nur auf den Versicherungsschein. Das mag auf den ersten Blick vielleicht kleinlich klingen. Aussagen zur Kundenbelehrung beinhalten aber wie andere Vertragsinhalte aus gutem Grund ein Benachteiligungsverbot.

Benachteiligungsverbot und Deutlichkeitsgebot

Das Beispiel oben zeigt, dass bereits Kleinigkeiten zur Unwirksamkeit der Widerspruchsbelehrung führen können und die Altersvorsorge dann widerrufbar ist. Unser deutsches Rechtssystem fordert unter anderem das sog. Deutlichkeitsgebot (indirekt aus § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB). Es beinhaltet, dass Belehrungen zum Rückabwicklungsanspruch durch den Widerruf für unbefangene Rechtslaien unmissverständlich verstehbar sein müssen. Dass Sie sich im Nachhinein auf Formfehler berufen können, dient also auch dem Verbraucherschutz. 
Die Konsequenzen aus der Rechtslage sind für Lebensversicherer nachträglich mit Einbußen verbunden, wenn nun viele Versicherte rückabwickeln. Hierauf sollten Sie aber keine Rücksicht nehmen. Es gilt auch das Benachteiligungsverbot. Dieses verbietet, dass derjenige vom Vertrag benachteiligt wird, der ihn nicht aufgesetzt hat. Die Versicherungsgesellschaft ist selbst verantwortlich, wenn sie Formvorgaben missachtet. Außerdem: Lebens- und Rentenversicherungen nach dem Policenmodell waren schon von vornherein nicht allzu verbraucherfreundlich.

Kein Einzelfall: Verbraucherzentralen bemängeln schon lange Vertragsbedingungen

Das obige Beispiel verdeutlicht, wie streng der Gesetzgeber die fristauslösenden Unterlagen regelt, um Lebensversicherungskunden zu schützen. Für Sie ist das ein Glücksfall, weil der Rückabwicklungsanspruch Sie von einer schlechten Altersvorsorge befreien kann. Durch geringen Rückkaufswert und hohe Stornokosten ist der Ausstieg aus der Anlage sonst mit hohen Kosten verbunden. So können Sie die Vertragsauflösung ohne Abstriche erreichen und müssen Ihre Police im Erfolgsfall nicht bis Vertragsende aussitzen.

Hierbei handelt es sich nicht um Ausnahmefälle. Viele Rücktrittsbelehrungen sind unwirksam. Das gilt für Lebens- wie für Rentenversicherungsverträge gleichermaßen. Je nach Vertragswert kann es sich deutlich auszahlen, den Widerrufsjoker zu nutzen. Eine Prüfung Ihrer Widerspruchsmöglichkeiten lohnt sich also in jedem Fall. Besonders, weil Sie bei uns den Service der kostenlosen Erstberatung in Anspruch nehmen können. So entsteht Ihnen hierbei nicht mal ein Risiko. Im Folgenden behandeln wir alle Detailfragen zum Widerrufen der Lebensversicherung.

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Wir sagen Ihnen, ob Sie Ihre Anlage heute noch widerrufen können – egal, wann Sie die Lebensversicherung abgeschlossen haben.

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Teil 2: Zusammenfassung der wichtigsten Informationen für Versicherungsnehmer

Der Widerruf ist ein rechtliches Instrument, das der Gesetzgeber unter anderem aus Gründen des Verbraucherschutzes vorsieht. § 355 BGB regelt das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen. Die Regelung sieht insbesondere vor, dass Verbraucher über ihr Widerrufsrecht aufgeklärt werden müssen. Im Rahmen dieser Aufklärung muss der Versicherer Ihnen erklären, wie und innerhalb welcher Frist Sie den Vertragsschluss noch rückgängig machen können.

Bei Lebensversicherung-Policen wurde das in der Vergangenheit nicht ausreichend oder teilweise gar nicht gemacht. Besonders Versicherungsverträge, die vor dem Jahr 2008 geschlossen wurden, weisen teils deutliche Fehler im Rahmen der Widerrufserklärung auf. Das führt dazu, dass man rechtlich gesehen davon ausgehen muss, dass Ihnen Ihr Widerrufsrecht gar nicht bekannt war. Das wiederum führt dazu, dass Sie auch heute noch widerrufen können – selbst wenn Ihr Vertrag schon viele Jahre läuft.

Widerruf der Lebensversicherung: Frist ist der wichtigste Faktor

Wenn Sie Ihre Lebensversicherung widerrufen möchten, kommt der Frist eine wesentliche Bedeutung zu. Die gesetzlich vorgegebene Widerrufsfrist beträgt 30 Tage nach Vertragsschluss. In diesem Zeitraum haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag noch rückabzuwickeln, sollten Sie es sich noch einmal überlegt haben. Immerhin ist eine solche Anlage eine sehr langfristige Verpflichtung. Wenn Ihr Vertrag schon seit Jahren oder Jahrzehnten läuft, ist diese kurze Frist schon lange abgelaufen.
Das gilt allerdings nicht, wenn Sie über Ihr Widerrufsrecht gar nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurden. In diesem Fall hat die Frist offiziell noch gar nicht begonnen. In der Folge steht Ihnen das Widerrufen als Rechtsinstrument noch immer zur Verfügung – völlig unabhängig davon, wie viele Jahre Ihr Versicherungsvertrag schon läuft. Ob das auch in Ihrem Fall so ist, prüfen wir für Sie. Dieser Service der Erstberatung ist für Sie völlig kostenlos.

Rechtsfolgen bei Widerruf: Lebensversicherung muss abzugsfrei erstattet werden

Die Option, zu widerrufen, ist eigentlich als Möglichkeit gedacht, kurz nach Vertragsschluss noch alles rückgängig machen zu können. Die Tatsache, dass Sie in vielen Fällen auch noch viele Jahre später widerrufen können, ändert nichts an diesem Effekt. In der Praxis ist das für den Versicherer nun deutlich aufwendiger, für Sie stellt es allerdings einen gewaltigen finanziellen Vorteil dar. Der Versicherungsvertrag wird nun so behandelt, als hätten Sie ihn niemals abgeschlossen. Damit entfällt jegliche Rechtsgrundlage, auf der Ihr Versicherer Geld von Ihnen verlangt hat.
Sie bekommen alles rückerstattet, was Sie über die Jahre in Ihre Lebensversicherung eingezahlt haben. Folgende Beträge können Sie zurückbekommen:

  • Jegliche Beitragszahlungen, die Sie in die Anlage einbezahlt haben
  • Alle Zinsen und Gewinne, die durch Ihr Geld erwirtschaftet werden konnten
  • Jegliche Verwaltungsgebühren und sonstige Nebenkosten

Lebensversicherung widerrufen ohne Anwalt? Keine gute Idee

Zu widerrufen ist für Sie hoch lukrativ. Wo Sie Gewinne machen, entsteht für Ihr Gegenüber natürlich ein Verlust. In diesem Fall ist das die Versicherungsgesellschaft. Für Versicherer wie die Allianz, Generali oder die DEVK ist es ein deutliches Minusgeschäft, wenn Sie Ihre Lebensversicherung widerrufen. Das möchten die Unternehmen verhindern. Wenn Sie also auf eigene Faust versuchen zu widerrufen, wird Ihr Versicherer das schlicht und ergreifend ablehnen.

Da Sie damit aber auch erklären, dass Ihnen der Widerruf bekannt ist, könnte schlimmstenfalls nun die 14-tägige Frist beginnen und dann auch wenige Zeit später ablaufen. Gehen Sie deshalb lieber direkt den Weg über einen spezialisierten Anwalt. Durch diesen machen Sie zum einen zweifelsfrei klar, dass Sie es ernst meinen. Zum anderen können wir durch das Einreichen einer Klage rechtlich verhindern, dass die Frist währenddessen läuft.
 

Joker Widerrufsrecht: Lebensversicherung kann mit einem Anwalt rückabgewickelt werden

Zu widerrufen bringt Ihnen jegliche Beiträge inklusive Zinsen und Gebühren zurück. Das ist deshalb so attraktiv, weil Alternativen wie das Kündigen oder der Verkauf der Police mit deutlichen Verlusten einhergehen. Zwar könnten Sie Ihre Lebensversicherung auch einfach behalten, die Anlage lohnt sich aber schon seit vielen Jahren nicht mehr. Die geringen Zinsen gleichen nicht einmal die Inflation aus. Theoretisch betrachtet verlieren Sie damit zwar kein Geld, Ihre Auszahlung ist am Ende der Laufzeit aber weniger wert.
Sie haben heute viele Möglichkeiten, Ihr Geld besser anzulegen und sollten Ihre alte Geldanlage deshalb abstoßen. Nicht nur verlustfrei, sondern auch mit Gewinn, geht das nur, wenn Sie Ihre Lebensversicherung widerrufen. Durch häufige Fehler in den Widerrufsbelehrungen ist das in vielen Fällen auch heute noch möglich. Ob das auch in Ihrem Fall geht, prüfen wir gerne im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung. Fordern Sie unseren Service an und unsere Experten melden sich schnellstmöglich bei Ihnen zurück.

„Dank DB-Anwälte konnte ich meine viel zu teure Lebensversicherung endlich rückabwickeln, ohne meine eingezahlten Beträge zu verlieren. Der Widerruf war die mit Abstand beste Möglichkeit, diesen Vertrag endlich loszuwerden und nicht weiter Geld zu verbrennen.“

– Manuel R.

Teil 3: Gegenüberstellung des Widerrufs und gängiger Alternativen

Die Lebensversicherung zu widerrufen ist für Sie die finanziell vorteilhafteste Variante, wie Sie sich Ihre Anlage rückzahlen lassen können. Da es aber auch andere Möglichkeiten gibt, sollten Sie diese zumindest kennen. Beachten Sie aber, dass die Alternativen immer mit Nachteilen verbunden sind. Auch diese sollten Sie kennen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Grundsätzlich gilt, dass Sie die Möglichkeit zu widerrufen immer prüfen lassen sollten, bevor Sie andere Optionen in Betracht ziehen.

Weitere Möglichkeiten neben dem Widerrufen sind:

  • Lebensversicherung kündigen und geringen Rückkaufswert erstattet bekommen
  • Police auf dem sogenannten Zweitmarkt an einen Händler verkaufen
  • Lebensversicherung beitragsfrei stellen
  • Aussitzen des Vertrags bis zum Fälligkeitsdatum

Lebensversicherung kündigen statt widerrufen: schlechte Alternative durch geringen Rückkaufswert

Ihre Lebensversicherung können Sie kündigen. Diese Variante ist sowohl gesetzlich als auch vertraglich immer vorgesehen. Der Fachbegriff für die Kündigung lautet „Rückkauf“. Man könnte auch sagen, dass Sie sich aus dem Versicherungsvertrag herauskaufen. Daraus können Sie schon den schweren Nachteil der Kündigung lesen. Diese kostet Sie viel Geld. Der Grund dafür ist der sogenannte Rückkaufswert.
Der Versicherer muss zwar hinnehmen, dass Sie kündigen, macht Ihnen den Ausstieg allerdings so teuer wie möglich. Er hat langfristig mit Ihrem Geld geplant und möchte Ihnen dieses nur ungern frühzeitig rückerstatten. Wenn Sie kündigen, statt zu widerrufen, werden deshalb diverse Gebühren von Ihrer Auszahlung abgezogen. Was Sie in Summe dann zurückbekommen, liegt meist sogar unterhalb Ihrer eingezahlten Beiträge.

Lebensversicherung verkaufen: risikoreiches Verlustgeschäft

Mit Lebensversicherungen wird auch gehandelt. Es besteht somit die Möglichkeit, dass Sie einen Ankäufer für Ihre Versicherungspolice finden. Dabei werden Sie allerdings gleich vor mehrere Probleme gestellt. Das Grundproblem ist hier schon zu Beginn, dass nicht alle Verträge gehandelt werden. Eine Versicherung, deren Konditionen eher schlecht sind, wird auch keinen Käufer finden. Leider gilt das für einen sehr großen Teil dieser Anlagen, die Sie dann besser widerrufen sollten.
Sollten Sie dennoch einen Käufer finden, besteht ein nicht unerhebliches Risiko, dass Sie an einen unseriösen Händler oder sogar einen Betrüger geraten. Da ein potenzieller Käufer selbst Gewinn machen möchte, erhalten Sie meist schlechte Preisgebote. Angebote, die dagegen zu gut klingen, um wahr zu sein, sind es in der Regel auch nicht. Deshalb machen Sie mit einem Verkauf ein schlechtes Geschäft, müssen für die Suche viel Zeit aufwenden und tragen dabei sogar noch ein Risiko.

Lebensversicherung beitragsfrei stellen: von vornherein keine Alternative zum Widerrufen

Eine Lebensversicherung kann auch beitragsfrei gestellt werden. Dabei werden Sie über einen bestimmten Zeitraum oder sogar bis Laufzeitende vom Einbezahlen Ihrer Beiträge befreit. Beachten Sie aber, dass laufende Kosten der Versicherung trotz der Beitragsfreistellung dennoch weitergehen. Das Hauptproblem ist jedoch, dass Sie damit zwar kein neues Geld einbezahlen müssen, Sie Ihre Anlage aber trotzdem nicht vorzeitig ausbezahlt bekommen.
Stattdessen müssen Sie dabei zusehen, wie ihre Ersparnisse durch die Inflation immer weiter entwertet werden. Diese Variante ist deshalb nur dann eine Option, wenn Sie gerade einen finanziellen Engpass haben und Ihre Anlage grundsätzlich behalten möchten. Hierfür gibt es in der Regel allerdings kaum rationale Gründe. Bevor Sie diese Option also in Betracht ziehen, sollten Sie auch hier zuvor die Möglichkeit zu widerrufen prüfen lassen.

Auszahlung zum Fälligkeitsdatum

Die Auszahlung Ihrer Lebensversicherung können Sie natürlich auch schlicht bis zum Ende der Laufzeit abwarten. Im Vergleich zu Kündigung oder Verkauf kann das in Einzelfällen sogar die bessere Option sein, weil Sie hier Gewinnbeteiligungen und Prämien zum Laufzeitende erhalten können.

Aber auch hier gilt: Wenn Sie widerrufen, fallen ihre Gewinne dennoch deutlich höher aus. Das gilt sogar, wenn das Datum der Fälligkeit schon naherückt. Der Grund ist, dass Sie eben nicht nur Ihre vollen Beiträge inklusive Zinsen zurückerhalten. Auch die zahlreichen Gebühren, die über die Laufzeit angefallen sind, müssen rückerstattet werden.

Erfolge unserer Mandanten

Hannoversche: LG Köln

Das Landgericht Köln spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:
Generali: LG Lüneburg

Das Landgericht Lüneburg spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:
Allianz: LG Hagen

Das Landgericht Hagen spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:
Continentale: LG Offenburg

Das Landgericht Offenburg spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:
Alte Leipziger: LG Heidelberg

Das Landgericht Heidelberg spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:
Debeka: LG Frankenthal

Das Landgericht Frankenthal spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:

Teil 4: Juristisches Detailwissen zum Widerrufen der Lebensversicherung

Im Folgenden behandeln wir diverse rechtliche Spezialthemen. Hier können Sie sich etwas tiefgreifender einlesen. Wir stellen die Informationen an dieser Stelle der Vollständigkeit halber zur Verfügung. An der grundsätzlichen Bewertung ändert sich dadurch aber nichts. Die Versicherungspolice zu widerrufen ist ein Joker, der für Sie mit finanziellen Vorteilen verbunden ist. Eine Prüfung auf diese Möglichkeit sollten Sie daher immer in Betracht ziehen.

Jegliche Detailfragen können Sie uns auch einfach im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung stellen. Dabei nehmen wir auch gerne gleich eine Prüfung Ihres Versicherungsvertrages vor. Unsere Experten erkennen gängige Fehler in der Widerrufsbelehrung schnell und zuverlässig. So erhalten Sie direkt eine Einschätzung aus erster Hand und müssen sich nicht mit juristischen Feinheiten beschäftigen, die für Sie unter Umständen gar nicht relevant sind.

EuGH und BGH: Urteile zum Widerruf der Lebensversicherung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mehrere Urteile zur Rückabwicklung von Lebensversicherungen gefällt. In den Urteilen hat der BGH entschieden, dass Verträge aufgrund falscher Widerrufsbelehrungen noch heute widerrufen werden können. Zudem hat er entschieden, wie der Auszahlungsbetrag für Versicherte berechnet werden muss. Die Urteile des BGH zum Widerrufen der Lebensversicherung sind vom 7. Mai 2014 (Aktenzeichen: IV ZR 76/11) und vom 29. Juli 2015 (Az: IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14).

Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Versicherten mit seinem Urteil vom 19.12.2019 gestärkt. Der EuGH hat das ewige Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungen ebenfalls bejaht, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Zudem bestätigte er dieses auch für bereits beendete Verträge. Besonders der EuGH ist dafür bekannt, die Verbraucherrechte europäischer Bürger zu schützen. Das spiegelt sich in vielen Rechtsbereichen und auch hier beim Widerrufen der Lebensversicherung wider.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung der Lebensversicherung: über 50 Beispiele bekannt

Lassen Sie daher Ihren Vertrag in jedem Fall von unseren spezialisierten Anwälten auf eine falsche Widerrufsbelehrung prüfen. Mittlerweile sind über 50 Punkte bekannt, die auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung hindeuten und zu einem erfolgreichen Widerruf führen können.

Sie können also nach der Rechtsprechung von BGH und EuGH Ihren Lebensversicherungsvertrag widerrufen, wenn die Widerrufsbelehrung Fehler enthält. Und das heute noch und auch, wenn Sie die Lebensversicherung schon gekündigt haben. Doch wie erkennen Sie eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung?

5 häufige Beispiele einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung der Lebensversicherung

  • Die Widerrufsbelehrung muss den Hinweis enthalten, dass der Fristbeginn für einen möglichen Widerruf ab dem Zugang der vollständigen Unterlagen zu laufen beginnt.
  • Entscheidend ist die rechtzeitige Absendung des Widerrufs und nicht der Eingang, auch hierzu muss ein Hinweis in der Belehrung erfolgen. 
  • Wie lange die Widerrufsfrist läuft, muss konkret genannt werden. Eine vage Bezeichnung reicht nicht aus.
  • Unzureichende Hervorhebung: Die Widerrufsbelehrung muss vom restlichen Vertragstext „drucktechnisch eindeutig“ hervorgehoben werden.
  • In manchen Fällen sind Widerrufsbelehrungen so kompliziert verfasst, dass der Durchschnittsverbraucher sie nicht verstehen kann. Auch das kann einen Fehler darstellen.

Es gibt allerdings noch viel mehr Anzeichen dafür, dass eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Wenn Sie eines der oben genannten Beispiele in Ihrem Versicherungsvertrag finden oder sich unsicher sind, lassen Sie Ihren Vertrag kostenlos und unverbindlich von unseren spezialisierten Anwälten prüfen. Teilweise finden sich überhaupt keine Belehrungen. Auf jeden Fall lohnt es sich, den Vertrag zumindest checken zu lassen. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktages bei Ihnen zurück. Bevor Sie massive Verluste durch eine Kündigung in Kauf nehmen, sollten Sie die Möglichkeit zu widerrufen auf jeden Fall prüfen.

Rückabwicklung Lebensversicherung: Welche Verträge können widerrufen werden?

Das ewige Widerrufsrecht betrifft insbesondere Lebensversicherungen, die ab 1991 abgeschlossen wurden. Diese wurden oft nach dem Policenmodell abgeschlossen, das vom BGH untersagt wurde. Dabei erhielten Versicherungsnehmer die Widerrufsbelehrung so spät, dass es ihnen nicht möglich war, die Widerrufsfrist einzuhalten. Diese Praxis war bis Ende 2007 gebräuchlich.
Verträge, die vor 2008 geschlossen wurden, haben deshalb besonders hohe Erfolgsaussichten. Die Möglichkeit zu widerrufen besteht aber explizit auch für jüngere Verträge. Es kommt dabei immer auf den konkreten Einzelfall an. Daher sollte das Vertragswerk am besten von einem unserer Experten geprüft werden. Die Erstprüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie bei uns als kostenlosen Service.

Fondsgebundene Lebensversicherung widerrufen und Gewinne sichern

Bezüglich der Vertragsart betrifft das Widerrufsrecht aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrung jede Lebensversicherung. Sie können auch eine fondsgebundene Anlage widerrufen. Beim erfolgreichen Widerrufen einer fondsgebundenen Lebensversicherung kommt hinzu, dass diese in der Regel durch die Investition in Fonds größere Gewinne erzielt. Daher kann hier auch der Vorteil bei einem Widerruf höher sein, wenn sich der Fonds am Aktienmarkt gut entwickelt hat.
Gewinne schüttet der Versicherer sonst bei regulärem Ablauf nicht vollständig an Sie aus. Er zahlt Ihnen nur einen Anteil, der durch Ihr Geld erwirtschafteten Erträge. Wenn Sie widerrufen, ist das anders. Da der Vertrag rechtlich nie zustande gekommen ist, hatte die Versicherung nie ein Recht auf Ihr Geld. Gewinne, die damit erwirtschaftet wurden, gehören Ihnen und müssen Ihnen deshalb auch vollständig erstattet werden.

Widerrufen der Kapitallebensversicherung

Auch Ihre Kapitallebensversicherung können Sie noch heute widerrufen, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Diese Form der Versicherung beinhaltet einen Anlageteil bzw. Sparanteil und Risikoanteile, also eine Risikolebensversicherung mit einem entsprechenden Todesfallschutz. Hier ist die Besonderheit, dass Sie ja nicht nur Prämien eingezahlt haben, sondern der Todesfallschutz ebenfalls etwas kostet.

Eine solche Zusatzversicherung erlischt dann zwar ebenfalls und der Versicherungsschutz entfällt. Wenn für Sie der Todesfallschutz aber als Hauptversicherung wichtig ist, können Sie diesen auch einfach neu abschließen. Hier lohnt sich dann der Vergleich mit anderen Anbietern. Den Risikoanteil können Sie allerdings nicht zurückerhalten. Die Versicherungsleistung hierfür wurde ja erbracht. Wären Sie zwischenzeitlich gestorben, hätte der Lebensversicherer die Todesfallsumme gezahlt. 

Vorzeitige Auflösung der Lebensversicherung: Zusatzschutz bedenken

Lebensversicherer bieten neben dem Todesfallschutz häufig auch Versicherungen für Berufsunfähigkeit als Ergänzung. Diese Modelle können Sie bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung ebenfalls widerrufen. Hier sollten Sie aber überlegen, ob Sie auf die entsprechende Absicherung verzichten wollen und müssen sich gegebenenfalls um Ersatz kümmern.

Je nachdem, wie alt Sie mittlerweile sind, benötigen Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung vielleicht aber gar nicht mehr. Hier müssen Sie für den Einzelfall abwägen. Eine sehr gute Berufsunfähigkeitsversicherung mit optimalen Konditionen kann eine weniger gute Lebensversicherung rechtfertigen. Informieren Sie sich aber über Alternativen. Einem Widerruf steht die Zusatzversicherung zumindest rechtlich gesehen nicht im Weg.

Lebensversicherung auflösen: Das Vorgehen beim Widerrufen

Wenn Sie Ihre Lebensversicherung vorzeitig beenden wollen, sollten Sie erst die Möglichkeit eines Widerrufs prüfen lassen. Nutzen Sie dafür einfach unsere kostenlose Erstberatung. Unsere spezialisierten Anwälte sagen Ihnen, ob Sie Ihren Vertrag widerrufen können und geben Ihnen eine Ersteinschätzung zum möglichen Gewinn.
Wenn Sie uns danach beauftragen, übernehmen wir alles weitere für Sie. Wir erklären den Widerspruch gegenüber der Lebensversicherung und setzen Ihre Ansprüche ohne Kostenrisiko für Sie durch. Nach Abschluss des Verfahrens kassieren Sie ganz einfach den Auszahlungsbetrag von der Versicherung.

Das sagen unsere Mandanten

S
Sascha F.

Ich konnte meine Versicherung widerrufen und konnte so die eingezahlte Summe plus Zinsen zurückfordern.

P
Peter Z.

Dank der Fehler, die DB-Anwälte im Vertrag gefunden hat, kam ich per Widerruf aus dem Vertrag. Damit habe ich nicht nur Geld gespart, sondern sogar Gewinn gemacht. Danke.

K
Karsten B.

Dank DB-Anwälte konnte ich aus zwei bereits gekündigten Verträgen nachträglich eine Summe von über 28.000 Euro geltend machen.

C
Carolin K.

Wir wurden über die verschiedenen Möglichkeiten der Rückabwicklung ausführlich beraten. Da können sich so manche örtliche Kanzleien eine Scheibe von abschneiden!

I
Inga K.

Ich habe mich für den Widerruf entschieden und habe das keine Sekunde bereut. Das zurückerhaltene Geld kann ich jetzt für meinen Hauskauf nutzen.

D
Dimitrij R.

Endlich raus aus der Lebensversicherungs und das auch noch mit ordentlichem Gewinn. Lief besser als ewartet. Kann ich empfehlen.

Rechtsschutzversicherung für den Widerruf der Lebensversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung, die Vertragsrecht abdeckt, übernimmt in der Regel die Kosten (Anwaltskosten und ggf. Gerichtskosten) für den Widerspruch. Die Rechtsschutzversicherung muss zum Zeitpunkt des Schadeneintritts bestehen. Dies ist nicht der Abschluss der Lebensversicherung, sondern der Zeitpunkt, zu dem diese sich weigert, den Widerspruch zu akzeptieren. Eine Kostenübernahme ist deshalb wahrscheinlich. Die Deckungszusage holen wir gern für Sie ein.

Widerruf Lebensversicherung: Muster helfen nicht beim Durchsetzen Ihrer Ansprüche

Sie können auch widerrufen, ohne einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Jedoch gibt es kein Muster, das auf alle Fälle übertragbar ist. Ohne anwaltliche Beratung den Widerspruch durchzusetzen, ist fast unmöglich. Wir bieten daher hier auch kein Musterschreiben an. Im schlimmsten Fall können Sie auf eigene Faust Ihre Ansprüche sogar beschädigen. Nutzen Sie unverbindlich und ganz ohne Risiko die kostenlose Erstberatung unserer Experten.

So berechnet sich der Auszahlungsbetrag, wenn Sie widerrufen

Wenn Sie Ihre Lebensversicherung erfolgreich widerrufen, muss Ihnen der Versicherer diese Gelder auszahlen: Ihre eingezahlten Beiträge, den Zinsertrag aus den Einlagen und eventuell noch eine zusätzliche Nutzungsentschädigung für den Gewinn, den die Versicherung mit Ihren Prämien erwirtschaftet hat.

Lebensversicherung auflösen: Kosten, die abgezogen werden

Bei einer Kündigung der Lebensversicherung schmälert sich Ihr Auszahlungsbetrag, weil die Versicherung Kosten und Gebühren abzieht. Bei einem erfolgreichen Widerruf ist das nicht erlaubt. Abschluss- oder Verwaltungskosten darf der Versicherer nicht abziehen. Das heißt, Sie erhalten Ihre Einzahlungen mit Gewinn zurück.

Lebensversicherung widerrufen: So berechnen sich Gewinne

Beim Widerrufen der Lebensversicherung erzielen Sie einen Gewinn, weil der Versicherer die erwirtschafteten Zinsen an Sie auszahlen muss. Dieser Nutzungsersatz wird mithilfe finanzmathematischer Methoden berechnet. Der BGH hat entschieden, dass hierzu die Ertragslage des Versicherers berücksichtigt werden muss.

Unsere spezialisierten Anwälte berechnen den Nutzungsersatz individuell für Sie und erstellen dazu ein finanzmathematisches Gutachten, das schon in vielen Widerspruchsverfahren von Gerichten anerkannt wurde. Durch unsere Methode können wir beim Widerrufen den Maximalbetrag für Sie herausholen.

Lebensversicherung Rückabwicklung: Erfahrung

Unsere langjährige Erfahrung beim Widerrufen von Lebensversicherungen zeigt, dass 80 Prozent der von unseren spezialisierten Anwälten geprüften Lebens- und Rentenversicherungen Fehler in den Widerrufsbelehrungen enthalten. Das bedeutet für Sie, dass Ihre Chancen zu widerrufen sehr gut sind.
Zudem zeigen die Erfahrungen unserer Mandanten, dass unsere spezialisierten Anwälte bis zu 100 Prozent mehr aus einem Widerruf der Lebensversicherung herausholen konnten als bei einer Kündigung. Wir können dabei aus der großen Erfahrung mit vielen erfolgreichen Rückabwicklungen schöpfen.

Widerruf Lebensversicherung: Anwalt-Kosten

Die Erstberatung und Prüfung Ihres Vertrags sind bei uns kostenlos. Wenn Sie Ihren Vertrag von unseren spezialisierten Anwälten auf die Möglichkeit eines Widerrufs prüfen lassen, entstehen Ihnen also keine Kosten. Wir klären Sie kostenlos über Ihre Erfolgschancen und den Ablauf des Verfahrens auf.
Die Kosten für das weitere Verfahren sprechen wir anschließend vor der Beauftragung mit Ihnen ab. Diese hängen zum Beispiel davon ab, ob der Versicherer den Widerspruch sofort akzeptiert, oder ob wir ihn in einem gerichtlichen Verfahren durchsetzen müssen.

Rückabwicklung der Lebensversicherung: Welche Steuern fallen an?

Wenn Sie durch den Widerruf der Lebensversicherung einen Gewinn erzielen, kann es sein, dass Sie den Gewinn versteuern müssen. Wie hoch genau die Steuern auf den finanziellen Vorteil beim Widerrufen aussehen, kann Ihnen Ihr Steuerberater mitteilen. In der Regel müssen Sie auf Erträge bei Beendigung der Anlage 25 Prozent Abgeltungssteuer bezahlen, wenn Sie Ihren Vertrag 2005 oder später abgeschlossen haben.
Bei Verträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, sind die Erträge aus der Anlage normalerweise steuerfrei. Aber auch, wenn Sie beim Widerrufen der Lebensversicherung Steuern bezahlen müssen, müssen Sie nicht befürchten, dass diese Ihren Gewinn auffressen. Der finanzielle Vorteil bei einem erfolgreichen Widerruf bleibt Ihnen in jedem Fall erhalten.

Zusammenfassung: Mit Widerrufsjoker Lebensversicherung vom Anwalt rückabwickeln lassen

Der Widerruf Ihrer Lebensversicherung mit einem Anwalt ist die mit großem Abstand vorteilhafteste Variante, Ihre Anlage abzustoßen und dabei Gewinn mitzunehmen. Sie erhalten dadurch alle Beiträge inklusive sämtlicher Zinsen und Gebühren rückerstattet. Für Ihren Versicherer ist das sehr schlecht, weshalb Sie Ihren Anspruch mit einem Anwalt durchsetzen lassen müssen.
Die Erfolgschancen dafür stehen aber sehr gut und werden in vielen Fällen von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Ob Sie ebenfalls vorteilhaft widerrufen können, prüfen wir für Sie völlig kostenfrei. Fordern Sie unseren Service der kostenlosen Erstberatung an. Die spezialisierten Experten für Versicherungsrecht der Kanzlei DB-Anwälte setzen Ihre Ansprüche durch.

Teil 5: Lebensversicherung widerrufen – häufige Fragen unserer Mandanten

Sie beträgt 14 Tage nach Vertragsschluss. Durch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen hat diese Frist aber in vielen Fällen rechtlich gesehen noch nicht begonnen. Dann können Sie auch nach vielen Jahren Laufzeit noch erfolgreich widerrufen und Ihre Lebensversicherung rückabwickeln.

Im Vergleich zu anderen Optionen, insbesondere der Kündigung der Lebensversicherung, lohnt sich das Widerrufen für Sie. Denn Sie erhalten im Gegensatz zur Kündigung Ihre eingezahlten Beiträge plus Zinsen zurück.

Sie erzielen also einen Gewinn bei der vorzeitigen Auflösung Ihrer Lebensversicherung. Der Versicherer darf anders als bei der Kündigung keine Verwaltungs- oder Abschlusskosten vom Auszahlungsbetrag abziehen.

Sie können Ihre Lebensversicherung widerrufen, wenn Sie beim Abschluss des Vertrages nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht aufgeklärt wurden. Das hat der BGH in mehreren Urteilen bestätigt. Mittlerweile sind über 50 Fehlerquellen in Widerrufsbelehrungen bekannt, die dazu führen können, dass Sie Ihre Lebensversicherung widerrufen können.

Für den Laien sind diese Fehler aber nicht so einfach verlässlich zu erkennen. Unsere Experten prüfen Ihren Vertrag kostenlos und klären Sie über Ihre Möglichkeiten auf.

Wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, können Sie prinzipiell jede Lebensversicherung noch heute widerrufen. Dazu gehören beispielsweise Kapitallebensversicherungen, fondsgebundene Anlagen oder Riester- und Rürup-Modelle. Sie können auch private Rentenversicherungen widerrufen.

Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie sich von unseren spezialisierten Anwälten zum Widerrufen der Lebensversicherung beraten lassen. Denn eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung ist für Laien schwer erkennbar. Wir prüfen Ihren Vertrag unverbindlich und sagen Ihnen, ob Sie diesen widerrufen können. So erfahren Sie schnell und zuverlässig, ob Ihr Versicherungsvertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung hat.

Wenn Sie aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung Ihre Lebensversicherung widerrufen wollen, können Sie das noch heute tun, wenn Sie den Lebensversicherungsvertrag ab 1991 abgeschlossen haben. Auch bereits gekündigte, ausgelaufene oder abgetretene Verträge können Sie noch widerrufen.

Umgangssprachlich wird hier häufig kein Unterschied gemacht. Im Kontext der Rückabwicklung der Lebensversicherung ist widerrufen der richtige Begriff. Widersprechen können Sie beispielsweise behördlichen Anordnungen oder Bescheiden.

Pauschal lässt sich nicht beantworten, wie viel Gewinn Sie bei einem erfolgreichen Widerruf erzielen. Generell gilt: Je höher die eingezahlten Raten und je länger die Laufzeit des Vertrages, desto höher der Gewinn. Unsere jahrelange Erfahrung hat gezeigt, dass wir für unsere Mandanten einen Erlös von circa 30 bis 100 Prozent über den Einzahlungen herausholen können.

Der Gewinn kommt im Gegensatz zur Kündigung der Lebensversicherung zustande, weil Sie Ihre eingezahlten Prämien zuzüglich Zinsen zurückerhalten und der Versicherer keine Abschluss- oder Verwaltungskosten davon abziehen darf.

Es kann sein, dass der finanzielle Vorteil, also der Erlös bei Beendigung Ihrer Anlage, versteuert werden muss. Bei Lebensversicherungen, die ab 2005 abgeschlossen wurden, fällt in der Regel eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent auf den Gewinn an. Zu den genauen steuerlichen Auswirkungen sollten Sie sich von Ihrem Steuerberater informieren lassen.

Sie müssen aber keine Angst haben, dass die Steuern im Fall eines Widerrufs Ihren Gewinn auffressen. Auch nach einer Steuerzahlung bleibt Ihnen ein attraktiver Überschuss erhalten. Steuern zahlen Sie nämlich grundsätzlich nur auf Erträge und nicht auf das, was Sie selbst bereits eingezahlt haben.

Welche Summe Sie beim Widerrufen der Lebensversicherung erhalten, ist nicht pauschal bezifferbar, sondern hängt von den eingezahlten Prämien und der Laufzeit des Vertrags ab. Verzinsung bzw. Garantiezins und die Wertentwicklung insgesamt bedingen den Vertragswert. Die letztendliche Versicherungssumme spielt aber eine untergeordnete Rolle. Der Vertrag soll mit dem Widerruf ja nicht bis zum Ende bespart, sondern stattdessen aufgelöst werden. Die Rendite, die der Versicherer mit Ihrem Geld erwirtschaftet hat, kann aber eine Rolle spielen.

Wenn der Vertrag so behandelt wird, als wäre er nicht zustande gekommen, müssen Prämienzahlungen verzinst und von der Versicherungsgesellschaft gezahlt werden. Gewinne, die Ihr Geld erwirtschaftet hat, stehen Ihnen zu. Der hier anzunehmende Zinssatz muss aber im Einzelfall berechnet werden. Wenn Sie mit Ihrem Anliegen zu uns kommen, können wir Ihnen sagen, mit welchen Zulagen Sie ungefähr rechnen können. Als Rechtsdienstleister für Verbraucherschutz bieten wir Ihnen diese Infos im Rahmen der kostenlosen Erstberatung.

Das Policenmodell, bei dem der Versicherungsvertrag erst nach Erhalt der Police zustande kam, wurde wegen mangelnder Transparenz kritisiert und 2008 durch das Antragsmodell ersetzt. Man musste hier nach der Ansprache durch einen Versicherungsvertreter / Versicherungsvermittler aktiv mit einem Widerrufsschreiben widerrufen, wenn man es sich anders überlegt hatte. Diese Widerspruchsmöglichkeiten führten aber immer wieder zu zahlreichen Missverständnissen, weshalb viele Versicherte Altverträge heute noch rückabwickeln können.

Es gibt diese Variante also nur noch bei Altverträgen. Beim Antragsmodell erhält der Kunde alle Vertragsinformationen vorab vom Versicherungsanbieter und kann einen Versicherungsantrag stellen, der dann vom Versicherer angenommen wird. Die Willenserklärung ist hier also die aktive Annahme aller Bedingungen. Tut man nichts, gibt es auch keinen Vertrag. Beim Policenmodell kam der Vertrag automatisch zustande, wenn man nicht ausdrücklich und aktiv in Textform widersprach.

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