AXA Beitragserhöhung unwirksam – viele Verträge betroffen
Wie Sie Beiträge zurückgewinnen
- Beitragserhöhung oft unwirksam
- Rückerstattung auch rückwirkend möglich
- weiterhin den niedrigeren, alten Beitrag zahlen
„Die AXA Beitragserhöhung ist unwirksam“. 2020 erschütterte ein Urteil des Bundesgerichtshofes die Versicherungsbranche. Unzureichend begründete Tariferhöhungen waren unwirksam und mussten vom Versicherer zurückgenommen werden. Tausende Euro an zu viel bezahlten Beiträgen wurden deshalb rückerstattet. Die PKV Beitragserhöhung der AXA war aber nicht die Einzige die nicht rechtens war. Deshalb mehren sich mittlerweile auch die Klagen gegen andere private Krankenversicherungen.
Hintergrund der Klagewelle: Beitragserhöhungen der AXA waren unwirksam
Nach aktueller Rechtsprechung des BGH haben viele Versicherer Verbrauchern zu hohe Beiträge berechnet. In anderen Fällen waren Erhöhungen von vornherein gar nicht erlaubt. Seit einem Grundsatzurteil aus dem Jahr 2020 mehren sich nun berechtigterweise die Klagen.
Losgetreten wurden diese im konkreten Fall durch ein Verfahren gegen die Versicherungsgesellschaft AXA. Dabei hatte diese zwischen 2014 und 2017 mehrfach ihre Prämien deutlich angehoben. Weil die gesetzlichen Vorgaben dafür aber nicht eingehalten wurden, waren die Tarifanpassungen unwirksam.
Warum waren die Tariferhöhungen unwirksam?
Laut § 203 Abs. 5 VVG muss der Versicherer jede Beitragserhöhung genau begründen. In den vorliegenden Fällen war das aber nicht oder nicht ausreichend passiert. Die Richter des Zivilsenats des BGH bestätigten das.
Als Folge daraus war die AXA verpflichtet, die beanstandeten Beitragserhöhungen rückgängig zu machen. Im Vergleich zum Ursprungsbetrag zu viel gezahlte Beiträge mussten deshalb mit Zinsen rückerstattet werden.
Wie genau hätte die Begründung aussehen sollen?
Das wurde vom Bundesgerichtshof nicht im Detail geklärt, es lassen sich aber Entscheidungshilfen daraus ableiten. Vor allem lässt sich nun sagen, welche Begründungen auf jeden Fall unwirksam sind.
Dazu gehören:
- gar keine Begründung
- inhaltsleere Floskeln
- zweideutige und bewusst verwirrende Formulierungen
- verklausuliertes Juristendeutsch, das Verbraucher nicht verstehen können
Kann ich selbst erkennen, ob die Anpassung unwirksam ist?
Nein, hierfür benötigt es eine juristische Prüfung vom Experten. Unsere Spezialisten für Versicherungsrecht ermöglichen Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung. Was Sie aber selbst bereits tun können, ist sich das Erhöhungsschreiben genau anzusehen.
Auch wenn Sie die juristische Lage nicht exakt abschätzen können, haben Sie ein Gespür für die deutsche Sprache. Haben Sie das Gefühl, dass Ihre Versicherung die Beitragserhöhung vielleicht unwirksam begründet haben könnte? Dann melden Sie sich bei uns über das Formular auf dieser Seite.
Neben PKV Beitragserhöhung von AXA auch weitere Urteile
Auch wenn das Urteil gegen die Tariferhöhung der AXA besonderes Aufsehen erregt hat, ist es bei weitem nicht das einzige. In der letzten Zeit mehren sich sowohl Klagen, als auch bereits rechtskräftige Urteile gegen die privaten Versicherungsgesellschaften.
So war beispielsweise eine DKV-Beitragserhöhung unwirksam, wie das Landgericht Bonn 2020 zweifelsfrei feststellen musste. Für die Betroffenen war dies eine gewaltige Erleichterung, denn Sie wollten überzogene Prämienerhöhungen nicht auf sich sitzen lassen. Sie selbst haben hierzu nun auch die Möglichkeit.
Klage gegen AXA – PKV Beitragserhöhung rückgängig machen
Ist die Teuerung unwirksam, heißt das leider noch lange nicht, dass Ihr Versicherer Ihnen auch freiwillig Ihr Geld zurückgibt. Sie können gegen die PKV Beitragserhöhung Widerspruch einlegen, allerdings muss Ihr Anspruch rechtlich durchgesetzt werden. Hier sehen wir uns in der Verantwortung.
Als Spezialisten für Versicherungsrecht setzen wir uns regelmäßig für Verbraucherrechte gegenüber großen Konzernen ein. Oft rechnet es sich für die Versicherungsgesellschaften, dass ihre Kunden Beitragserhöhungen einfach hinnehmen. Häufig liegt das an Bequemlichkeit, Angst vor Nachteilen oder unzureichender rechtlicher Kenntnis.
Holen Sie immer zuerst den Rat von Experten ein
Um die Situation einschätzen zu können, bieten wir Ihnen zunächst eine kostenlose Erstberatung. Ob Ihre private Krankenversicherung Beiträge erhöhen durfte, hängt von einigen juristischen Details ab, die vom Fachmann geprüft werden müssen. Sobald Sie einen Überblick haben, entscheiden Sie. Dabei unterstützen wir Sie gern.
Sie haben durch unser Angebot der kostenfreien Ersteinschätzung nichts zu verlieren. Wir benötigen hierzu als ersten Schritt nur einige Angaben zu Ihrem Versicherungsvertrag. Über unser intuitives Online-Formular leiten wir Sie Schritt für Schritt an. Danach melden wir uns so schnell wie möglich bei Ihnen.
AXA PKV Beitragserhöhung unwirksam – wie stehen die Chancen?
Die Chancen stehen allgemein betrachtet gut, da bereits der BGH in höchster Instanz gegen Versicherer geurteilt hat. Dennoch ist eine konkrete Detailprüfung Ihres Vertrags nötig. Unsere erfahrenen Spezialisten kennen jedoch alle wichtigen Urteile und haben entsprechende Erfahrungswerte im Versicherungsrecht.
Diese teilen wir gerne mit Ihnen, um Ihnen ein Vorgehen gegen unwirksame Tarifanpassungen zu ermöglichen. Dabei sollten Sie nicht zögern, denn die Verjährungsfristen laufen bereits. Wer seinen Versicherer nicht mit überzogenen Erhöhungen davonkommen lassen möchte, sollte schnellstmöglich aktiv werden. Wir beraten Sie.
Häufige Fragen zur AXA PKV Beitragserhöhung
Grundsätzlich ja, sofern der gleiche oder ein vergleichbarer Sachverhalt vorliegt. Es ist nicht automatisch jede Beitragsanpassung unwirksam. Der Gesetzgeber gibt aber Schwellenwerte vor. Und selbst wenn eine Anpassung gestattet ist, muss Ihr Versicherer eine nachvollziehbare Begründung vorlegen.
Da diese Vorgaben häufiger nicht eingehalten werden, stehen Ihre Chancen gut, dass auch Erhöhungen nicht rechtens und damit unwirksam waren. Sollten wir im Rahmen unserer kostenlosen Erstprüfung gute Aussichten erkennen, können wir für Sie klagen und Sie können viel Geld zurückerhalten.
Das kommt darauf an, wie hoch die Tarifanpassung ausgefallen ist. Natürlich können Sie nur den Betrag aus der unwirksamen Erhöhung zurückerhalten, nicht den gesamten Beitrag. Aber auch hier kann es sich schnell um hohe vierstellige Beträge handeln. Immerhin zahlen Sie jeden Monat Ihren Teil.
Fraglich ist auch, ob die Erhöhung grundsätzlich unwirksam war oder ob Sie nur zu hoch ausgefallen ist. Beides muss intensiv juristisch geprüft werden und beeinflusst, wie viel Sie sich zurückholen können.
Grundsätzlich ja, es ist aber nicht zu empfehlen. Das liegt an der Verjährungsfrist, die laut BGH im Regelfall mit drei Jahren anzusetzen ist. Sie läuft ab dem Zeitpunkt, an dem Sie nach der AXA Beitragserhöhung die zu hohen Beiträge zahlen.
Da die Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung regelmäßig erfolgen, läuft Ihnen die Zeit davon.
Die Versicherungsgesellschaft hat die Chance nachzubessern. Wenn Sie die Tarifanpassung also nicht ausreichend oder gar nicht begründet hat, kann Sie das nachholen. Dabei gilt aber: Es funktioniert nicht rückwirkend. Wenn die Private die Begründung nachliefert, können Sie zuvor zu viel bezahlte Beiträge trotzdem zurückbekommen.
Grundsätzlich ja, sie werden aber auf eigene Faust nicht viel erreichen können. Als ersten Schritt können Sie Widerspruch gegen die PKV Beitragserhöhung einlegen. Da sich die Versicherungskonzerne daran aber häufig nicht stören, muss Ihr Anspruch durchgesetzt werden.
Hierfür benötigen Sie Unterstützung vom Anwalt. Unsere erfahrenen Spezialisten für Versicherungsrecht unterstützen Sie umfassend. Als ersten Schritt können Sie aber bereits unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen. So können Sie völlig risikofrei einen ersten Überblick über die juristische Lage erhalten.