DKV Beitragserhöhung unwirksam: weitere Urteile abzusehen
Wie Sie gegen unverschämte Prämienpolitik vorgehen
- Beitragserhöhung oft unwirksam
- Rückerstattung auch rückwirkend möglich
- weiterhin den niedrigeren, alten Beitrag zahlen
Die DKV Beitragserhöhung ist unwirksam, urteilte das Landgericht Bonn erstmals im Jahr 2020. Der betroffene Versicherungsnehmer erstritt 7.500 Euro zu viel gezahlter Versicherungsprämien. Und das völlig zu Recht: die DKV hatte die PKV Beitragserhöhung mit eigenen Vertragsbedingungen gerechtfertigt, die geltenden Gesetzen widersprachen. Das ist aber nicht der einzige Grund, aus dem Tarifanpassungen unwirksam sein können. Es gibt einige weitere Beispiele aus der Versicherungsbranche.
DKV private Krankenversicherung: Beitragserhöhung an strenge Regeln gebunden
Die Beitragserhöhung ist in der privaten Krankenversicherung in regelmäßigen Abständen zu erwarten. Daran haben Verbraucher sich gewöhnt und nehmen die Preissteigerung hin, auch wenn es häufig weh tut. Was viele nicht wissen: es ist gar nicht sicher, dass die Anhebung der Prämien auch erlaubt ist.
Der Gesetzgeber setzt nämlich strenge Vorgaben daran, wann und wie die privaten Versicherer Ihre Versicherungsnehmer zur Kasse bitten dürfen. Weil sich in der Vergangenheit leider immer wieder über diese Regeln hinweggesetzt wurde, erlebt Deutschland seit etwa 2020 eine Klagewelle.
Klage gegen die DKV: PKV Beitragserhöhung nicht rechtens
Vorangegangen waren Entscheidungen in älteren Rechtstreits, beispielsweise gegen die AXA. Die über mehrere Instanzen getragenen Verfahren wurden letztlich vom BGH beendet, der den Versicherten Recht gab. Dadurch wurde höchstrichterlich der Grundstein gelegt, selbst gegen Beitragserhöhungen vorzugehen. Das heißt: auch Sie können das.
Im konkreten Fall der DKV hatte das Landgericht Bonn am 02.09.2020 einem Kläger gegen die Versicherungsgesellschaft Recht gegeben (Az. 9 O 396/17). Die Beitragserhöhung war unwirksam und muss zurückgenommen werden. Außerdem müssen zu viel gezahlte Beiträge in Höhe von 7.500 Euro rückerstattet werden.
Warum entschied das Gericht gegen die Prämienerhöhung der DKV?
Der Grund ist der Schwellenwert bei Gesundheits- bzw. Krankheitskosten. Diese sind gesetzlich vorgegeben und regeln genau, wann private Krankenversicherer wie die DKV Ihre Beiträge erhöhen dürfen. Maßgeblich sind dafür im Wesentlichen zwei versicherungsrechtliche Paragrafen.
- § 203 Abs. 2 VVG (Versicherungsvertragsgesetz)
- § 155 Abs. 3 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz)
Aus den Normen ergibt sich, dass die Beitragserhöhung unwirksam ist, wenn nicht die Krankheitskosten gegenüber der ursprünglichen Kalkulation der Versicherung um mindestens 10 % gestiegen sind bzw. die Lebenserwartung um 5 %. Damit verhindert der Gesetzgeber, dass nur geringfügig gestiegene Kosten von den Versicherern für ständige Beitragserhöhungen ausgenutzt werden.
Welche Rolle spielt die Versicherungsaufsicht?
Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VVG) bestimmt zur Kontrolle der Berechnungsgrundlagen sogenannte Treuhänder. Diese sollen bereits im Vorfeld kontrollieren, ob eine Beitragserhöhung der DKV unwirksam oder rechtens ist. Zwar wurde deren Unabhängigkeit in der Vergangenheit schon mehrfach angezweifelt, ihre Überprüfung ist laut BGH aber nicht mehr gestattet.
Die Zuständigkeit dafür liegt bei der Bafin und kann nicht in jedem Einzelverfahren geprüft werden. Allerdings: Auch wenn die Unabhängigkeit der Treuhänder nicht anfechtbar ist, kann trotzdem im Rahmen eines Verfahrens die Berechnungsgrundlage der Beitragserhöhung durch unabhängige Gutachter überprüft werden.
Unabhängige Prüfung der DKV Beitragserhöhung im Verfahren
Bei der Kontrolle der Berechnungsgrundlagen im konkreten Urteil wurde festgestellt, dass die tatsächlichen Gesundheitskosten nur um 7 % gestiegen waren. Der gesetzliche Schwellenwert liegt aber bei 10 %. Warum hatte die DKV ihre Beiträge also erhöht, obwohl sie eigentlich gewusst haben musste, dass das unwirksam ist?
Man hatte versucht, einen Trick anzuwenden: In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen wurde der Wert kurzerhand auf 5 % abgesenkt. Das ist aber nicht erlaubt. Das Gericht entschied völlig zu Recht, dass die Versicherung sich über gesetzliche Regelungen nicht einfach hinwegsetzen kann.
Aktuelle Lage zur Rechtsprechung im Fall DKV
Dass die gesetzlichen Schwellenwerte einzuhalten sind, sollte selbstverständlich sein. Da es aber um viel Geld und ein Urteil mit Signalwirkung geht, führt die DKV den Rechtsstreit weiter. Dabei verlor der Versicherer am 7. September 2021 auch in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Köln (Az. 9 U 199/20).
Mittlerweile liegt der Fall beim Bundesgerichtshof. Hier wird zwar nach dem letzten Strohhalm gegriffen, unserer Ansicht nach ist die Rechtslage aber klar: wenn der Gesetzgeber Schwellenwerte aus gutem Grund vorschreibt, kann sich die DKV nicht einfach darüber hinwegsetzen. Die Gesetze gelten für jeden.
DKV Prämienerhöhung unwirksam – weitere Gründe möglich
Abseits der Schwellenwerte gibt es auch weitere Gründe, weshalb eine Beitragserhöhung unwirksam sein kann. Die DKV muss Ihnen gegenüber beispielsweise darlegen, was die maßgeblichen Gründe für die Tarifanpassung sind. Selbsterklärend darzulegen, dass alles teuer wird, reicht aber nicht aus.
Sie müssen die Gründe nachvollziehen können. Das schließt auch ein, dass die Begründung nicht rechtlich verklausuliert sein darf. Sollten die genauen Gründe im Erhöhungsschreiben sehr allgemein formuliert sein oder ganz fehlen, sollten Sie das Schreiben lieber direkt prüfen lassen.
Erhöhung nach billigem Lockangebot unwirksam
Leider kommt es immer wieder vor, dass Verbraucher mit besonders billigen Angeboten zu einem Wechsel des privaten Krankenversicherers bewogen werden sollen. Besonders auf Online-Vergleichsportalen wird damit geworben. Gängige Praxis ist es dann, die Prämien bei erster Gelegenheit umso mehr anzuheben.
Sie kämen in der Folge also gar nicht günstiger weg oder würden vielleicht sogar draufzahlen. Was viele Verbraucher aber nicht wissen: gegen diese Praxis kann man juristisch erfolgreich vorgehen. Sollte die DKV Ihnen also ein solches Billig-Angebot gemacht haben und nun die Beiträge massiv erhöhen wollen, wäre das möglicherweise unwirksam.
Wie kann ich dagegen vorgehen?
Leider bleibt Ihnen nur die Klage gegen die Beitragserhöhung der PKV. Gegen die PKV Beitragserhöhung Widerspruch einzulegen, bringt in den meisten Fällen auch keinen Erfolg. Private Krankenversicherer schenken Ihnen nichts. Ihr Recht muss durchgesetzt werden.
Darum kümmern wir uns für Sie und führen Sie zu Ihrem Recht. Ist die Beitragserhöhung der DKV unwirksam, lohnt sich das auch in den meisten Fällen deutlich. Die Kosten für die private Krankenversicherung sind hoch und fallen monatlich an. Das summiert sich schnell.
Ist die DKV Beitragserhöhung unwirksam? Kostenlose Erstprüfung
Da sich eine Klage nicht in jedem Fall lohnt und viele Verbraucher Hemmungen haben, anwaltlich gegen große Konzerne vorzugehen, bieten wir eine kostenlose Erstprüfung. Hierbei geben wir Ihnen einen Überblick über die geltende Rechtslage und Sie erhalten ohne Risiko einen Überblick über Ihre Optionen.
Hat Ihr Fall keine Aussicht auf Erfolg, klären wir Sie darüber auf. In vielen Fällen sind die Aussichten aber sehr gut. Da konkret bereits Urteile gegen die DKV Beitragserhöhung vorliegen, sind die Chancen hier sogar exzellent. Eine Einzelfallprüfung gibt Ihnen Klarheit.
DKV Beitragserhöhung unwirksam – häufige Fragen
Im Falle unwirksamer Beitragserhöhungen gilt das nicht nur gegenüber dem einzelnen Kläger. Zwar muss jeder Betroffene sein Recht gesondert durchsetzen, allerdings würde den Versicherer in diesem Fall eine Klagewelle erwarten, die neben all den Beitragsrückzahlungen auch Gerichtskosten verursachen würde.
Es kann sogar sein, dass Versicherer nur allzu gut wissen, dass sie im Unrecht sind. Solange niemand dagegen vorgeht, funktioniert das auch. Moralisch lässt sich darüber streiten, juristisch müssen Sie Ihr Recht einklagen.
Theoretisch, so lange Sie wollen, nur rinnt Ihnen dabei das Geld davon. Unwirksame Beitragserhöhungen sind auch in Zukunft nicht auszuschließen. Bereits erfolgte Zahlungen von zu hohen PKV-Beiträgen unterliegen aber einer Verjährungsfrist von drei Jahren. Sie sollten also keine Zeit verlieren.
Beantragen Sie einfach online unsere kostenfreie Erstprüfung. Wir melden uns in den meisten Fällen werktags bereits innerhalb weniger Stunden bei Ihnen zurück.
Ja, sind sie. Andere Beispiele gibt es einige, auch wenn die Tarifanpassungen aus anderen Gründen unwirksam sind. Beispielsweise war eine AXA Beitragserhöhung unwirksam, weil der Versicherer diese gegenüber dem klagenden Versicherungsnehmer nicht ausreichend begründet hatte.
Da es ausreicht, wenn nur ein Unwirksamkeitskriterium erfüllt ist, spielte der Schwellenwert in diesem Fall gar keine Rolle. Auch hier ging die Versicherungsgesellschaft bis zur höchsten Instanz. Der Bundesgerichtshof stärkte aber dennoch die Verbraucherrechte.
Die Antwort erfahren Sie relativ schnell, wenn Sie in das Impressum einschlägiger Seiten sehen. Dort finden Sie dann Dachverbände der Versicherungswirtschaft oder Ähnliches. Um die Interessen dahinter zu verstehen, ist keine juristische Ausbildung nötig.