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Private Krankenversicherung: Beitragserhöhung unwirksam

Beiträge zurückholen und auf günstigeren Tarif zurücksetzen lassen

  • Beitragserhöhung oft unwirksam
  • Rückerstattung auch rückwirkend möglich
  • weiterhin den niedrigeren, alten Beitrag zahlen

Top-Bewertungen für DB-Anwälte:

Dass eine Private Krankenversicherung eine Beitragserhöhung unwirksam durchführt, ist kein Einzelfall. Die Verbraucherzentralen und der Bund der Versicherten (BdV) berichten immer wieder, dass überteuerte Tarife Privatversicherten zu schaffen machen. Als Experten für Versicherungsrecht befassen wir uns häufig mit diesem Phänomen. Viele Versicherer können Ihre Tarifanpassungen nicht ausreichend begründen oder machen Formfehler. Die Folge für die Private Krankenversicherung: die Beitragserhöhung ist unwirksam. Hier müssen Sie aktiv gegensteuern. Sie haben in diesem Fall ein Anrecht auf die Rückzahlung zu viel entrichteter PKV-Beiträge. Setzen Sie Ihre Ansprüche durch.

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PKV-Beitragserhöhung unwirksam – die Gründe

Nicht jede Beitragserhöhung der PKV (Private Krankenversicherung) ist unwirksam. Tatsächlich kommt das aber viel häufiger vor als Versicherte annehmen würden. Wenn Sie der Meinung waren, es habe schon alles seine Richtigkeit, was der Versicherer Ihnen mitteilt: Verlassen Sie sich lieber nicht darauf. Der Gesetzgeber regelt exakt, wann und in welchem Maße die Anbieter Privater Krankenversicherungen Tarifanpassungen durchführen dürfen. Grundlage sind das VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) und das VVG (Versicherungsvertragsgesetz) Da sich Krankenversicherer aber immer wieder bewusst oder unbewusst über die Vorgaben hinwegsetzen, sollten Sie in diesem Fall dagegen vorgehen und Tarifanpassungen mindestens überprüfen lassen.
Zu den wichtigsten Gründen für eine unrechtmäßige Beitragserhöhung in der PKV gehören:

  • Es werden keine schlüssigen Begründungen für die Erhöhung gegeben.
  • Der nötige Schwellenwert für eine rechtmäßige Anhebung wird nicht erreicht.
  • Der Versicherer hat mit günstigem Angebot gelockt und erhöht bereits im zweiten Jahr deutlich.

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Beitragserhöhung der Privaten Krankenversicherung ohne ausreichende Begründung unwirksam

Ihr Versicherer darf nicht einfach mehr Geld von Ihnen fordern, ohne Ihnen genau zu erklären, warum. Der Verbraucherschutz ist in diesem Fall unter anderem in § 155 VAG näher geregelt. Dabei handelt es sich um das Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen bzw. kurz Versicherungsaufsichtsgesetz. Der Paragraf regelt detailliert, wie der Prozess einer rechtmäßigen Beitragserhöhung abzulaufen hat. 
Er schreibt unter anderem vor, dass Allianz, DKV und Co. begründen müssen, warum es teurer wird. Sie müssen dabei zwar nicht für jedem Einzelfall eine detaillierte Kalkulation vorlegen. Sie nur mit sehr allgemeinen Floskeln abzuspeisen, reicht aber auch nicht und macht die Erhöhung unwirksam. Außerdem muss die Begründung auch für Laien nachvollziehbar sein. Das heißt, der Versicherer darf sie nicht unnötig juristisch verkomplizieren.

Begründung der PKV-Erhöhung: unzulässige Argumente

Die Beitragserhöhung der Privaten Krankenversicherung ist unzulässig, wenn die Argumentation sich nur auf Floskeln stützt. Wenn man Ihnen etwa schreibt, es werde schlicht alles teurer, mag das zwar stimmen. Der Gesetzgeber hält es aber für zumutbar, dass Versicherungsunternehmen das im Sinne des Verbraucherschutzes genauer begründen. Totschlagargumente reichen also nicht, um die konkrete Anpassung der Prämien zu rechtfertigen. Dass andere Versicherer erhöhen, reicht ebenfalls bei Weitem nicht aus und auch der Verweis auf andere Tarife ist irrelevant.

Die Begründung der Privaten Krankenversicherung muss für Sie außerdem nachvollziehbar sein. Es kommt auch vor, dass Versicherer die Argumentation bewusst mit unverständlichem Juristendeutsch versehen. Die Hoffnung dahinter ist, dass Verbraucher sich davon überfordert fühlen. Viele nehmen dann die Beitragserhöhung lieber hin, als sich auf eine Auseinandersetzung einzulassen, in der sie fachlich unterlegen sind. Leider lassen sich zu viele Verbraucher davon beeinflussen. Die Wahrheit ist aber: Solche Begründungen sind unwirksam. Unsere Experten prüfen das für Sie.

PKV Beitragserhöhung unwirksam: Jetzt Geld zurückholen

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Lassen Sie sich überzogene Erhöhungen Ihrer Prämien nicht gefallen. Häufig fehlt dafür die rechtliche Grundlage.

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Viele Versicherer steigern die Preise aber trotzdem und hoffen, dass Verbraucher das einfach hinnehmen.

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Wichtige Schwellenwerte nicht eingehalten

Ihre Private Krankenversicherung muss die statistisch zu erwartenden Kosten im Vorfeld genau kalkulieren und Beiträge der Versicherten entsprechend anpassen. Wenn die Ausgaben für die Gesundheitsversorgung (Krankheitskosten) steigen, ist es nachvollziehbar, dass auch die Prämien teurer werden. Hierfür gibt es aber prozentuale Schwellenwerte. Diese werden vom Gesetzgeber in § 155 Abs. 3 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) klar festgelegt. Die PKV-Prämienerhöhung ist unwirksam, wenn die tatsächlichen Kosten gar nicht ausreichend gestiegen sind.
Die Gesundheitskosten müssen im Vergleich zur ursprünglichen Berechnung der Privaten Krankenversicherung um 10 % oder die Lebenserwartung der Versicherten um 5 % gestiegen sein. Da der Anstieg der Lebenserwartung eher langsam vorangeht und seit den letzten Jahren sogar stagniert, sind die Gesundheitskosten meist maßgeblich. Ist keines der beiden Kriterien erfüllt, ist auch die Preisanpassung durch die PKV unwirksam. Trotzdem wird der Schwellenwert teilweise nicht eingehalten, was auch schon mehrfach durch rechtskräftige Urteile festgestellt worden ist.

Perfide Taktik der PKV: unrechtmäßige Beitragserhöhung nach Lockangeboten

Vergleichsportale im Internet erfreuen sich heute großer Beliebtheit. Hier lassen sich auf den ersten Blick tausende Euro an Beiträgen einsparen. Leider wird das aber auch von manchen Versicherern ausgenutzt. Sie erhalten von der Privaten Krankenversicherung im ersten Jahr einen überaus attraktiven Tarif. Dieses ist aber nur ein Lockangebot, das vom Versicherer bewusst zu niedrig kalkuliert worden ist. Das führt dazu, dass nach dem ersten oder zweiten Jahr extrem hohe Beitragsanpassungen stattfinden. 
Die zu niedrigen Einnahmen müssen nun kompensiert werden. Diese Lockvogel-Taktik ist aber nicht rechtens und Sie müssen sich das nicht gefallen lassen. War der Versicherung im Vorfeld klar, dass das Angebot zu niedrig kalkuliert war, ist die PKV Beitragserhöhung unwirksam. Für Sie als Privatperson ist das aber kaum nachzuweisen, da die Versicherungsgesellschaft die Kalkulation Ihnen gegenüber nicht offenlegen muss. Hier sollten Sie Ihren Vertrag von unseren Experten prüfen lassen.

„Ich habe eine Rückzahlung von knapp 9.300€ erhalten. Dank der Prüfung durch die Spezialisten spare ich jetzt sogar noch 100€ monatlich.“

– Johannes S.

Gegen unwirksame Beitragserhöhungen der Privaten vorgehen

Ist bei Ihrer Privaten Krankenversicherung die Beitragserhöhung unwirksam, können Sie dagegen vorgehen. Die Versicherung gibt Ihnen Ihr Geld aber nicht freiwillig zurück und leider sind Ihre Erfolgsaussichten auf eigene Faust sehr gering. Dennoch haben Sie ein Recht darauf, zu viel gezahlte Beiträge zurückzubekommen. Das gilt im Übrigen nicht nur für die letzte, sondern auch für frühere, unwirksame Erhöhungen. Da bei erfolgreichen Klagen auf die Rückzahlung Ihrer Beiträge sogar noch Zinsen anfallen, kann sich die Prüfung weiter zurückliegender Erhöhungen deutlich auszahlen.

An dieser Stelle sollten Sie rechtlichen Rat einholen. Fordern Sie unseren Service der kostenlosen Erstberatung an. Als Kanzlei für Verbraucherrecht wissen wir, dass Versicherte häufig Berührungsängste mit rechtlichen Streitfragen haben. Deshalb informieren wir Sie zunächst unverbindlich zu Ihrer Privaten Krankenversicherung. Dazu kommt, dass Sie in den meisten Fällen aufgrund des Streitwerts auf einen Anwalt angewiesen sind. Ab 5.000 Euro geht der Fall vor das Landgericht, wo Anwaltszwang herrscht. Sie müssen sich also vertreten lassen und dieser Betrag ist in der privaten Krankenkasse schnell erreicht.

Keine Zeit verlieren, die Verjährungsfrist läuft!

Die Zeit drängt. Aufgrund der Verjährungsfrist von drei Jahren können Sie gegenüber der Privaten Krankenversicherung zu viel gezahlte Beiträge leider nicht auf unbestimmte Zeit zurückfordern. Selbst wenn die Preissteigerung der PKV offensichtlich unwirksam war, verfallen Ihre Ansprüche nach dieser Zeit.
Sobald eine Klage gegen die unwirksame Beitragserhöhung der Privaten Krankenversicherung eingereicht wird, pausiert die Verjährung. Damit können wir Sie vor dem Verfall Ihrer Ansprüche schützen und uns in Ruhe darum kümmern, Ihr wohlverdientes Geld zurückzuholen.

Fazit: PKV Beitragserhöhung häufig unwirksam – jetzt prüfen lassen

Trotz rechtlich bindender Vorgaben zum Verbraucherschutz erhöhen private Versicherungsgesellschaften die Beiträge teils ohne ausreichende Grundlage mehr als eigentlich erlaubt wäre. Das sollten Sie sich nicht gefallen lassen und Sie müssen es auch nicht.
Wir setzen Ihre Ansprüche für Sie gegenüber der Privaten Krankenversicherung durch und führen Sie zu Ihrem Recht. Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung für eine erste Einschätzung Ihres Falls. Unsere Experten für Versicherungsrecht geben Ihnen eine solide Entscheidungsgrundlage.

Das sagen unsere Mandanten

C
Caroline S.

Meine Beitragserhöhung war unwirksam und ich konnte eine Rückzahlung geltend machen. Diesen Service kann ich nur empfehlen.

R
Rajko K.

Dank den Anwälten habe ich rückwirkend eine stolze Summe zurückerhalten und spare sogar monatlich beim Beitrag.

J
Jens H.

Die Abwicklung war wirklich unkompliziert und unbürokratisch. Jetzt kann ich wieder ohne Sorge zum Arzt gehen.

D
David N.

Meine Beitragserhöhung konnte erfolgreich rückgängig gemacht werden. Vielen Dank!

Private Krankenversicherung Beitragserhöhung unwirksam: Häufige Fragen

Das erledigen unabhängige Treuhänder. Wie unabhängig diese aber tatsächlich sind, wird immer wieder in Frage gestellt. Das darf natürlich nicht pauschalisiert werden, allerdings werden die Treuhänder meist aus der Versicherungswirtschaft bezahlt. Es schadet deshalb nicht, im Rahmen eines Verfahrens ein belastbar unbeeinflusstes Gutachten einzuholen. Früher konnte noch die Arbeit der Treuhänder vom Gericht direkt überprüft werden. Das hat der BGH (Bundesgerichtshof) mittlerweile durch ein Urteil unterbunden, weil diese Überprüfungen die Gerichte überlastet hatten. 
Eine unabhängige Prüfung kann aber dennoch immer stattfinden und die Ergebnisse der Treuhänder in Frage stellen. Mit unserer jahrelangen Erfahrung im Versicherungsrecht können wir Ihre Chancen einschätzen. Sind die letzte und vorhergehende Beitragserhöhungen der Privaten Krankenversicherung offensichtlich rechtens, müssen Sie in den sauren Apfel beißen und weiter bezahlen. Sie haben dann aber zumindest Gewissheit. Ihre Chancen stehen allerdings gut, dass die Erhöhung unwirksam war.
Insgesamt haben Sie dabei nichts zu verlieren und stehen mit unserer kostenfreien Ersteinschätzung auf der sicheren Seite. Füllen Sie dazu einfach unser Online-Formular zur Privaten Krankenversicherung aus.

Es laufen bereits zahlreiche Klagen gegen verschiedene Versicherer. Rechtskräftig ist beispielsweise bereits ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2020. Hier war eine AXA-Beitragserhöhung unwirksam. Auch eine DKV-Beitragserhöhung war unwirksam, wie das Landgericht Bonn entschieden hat. Das Verfahren ging danach bis vor den BGH. Dort konnte der Kläger zwar nicht seine Maximalforderung durchsetzen, bekam aber trotzdem einen mittleren vierstelligen Eurobetrag zurück. 
Weitere Urteile gegen andere private Versicherer, wie Debeka liegen auch schon vor oder werden aktuell verhandelt. Nutzen Sie einfach unser praktisches Online-Formular und fordern Sie gleich unsere kostenlose Erstberatung an. Sollte Ihr Versicherer und Ihr Tarif mit unwirksamen Beitragserhöhungen in unserer Datenbank geführt werden, können wir Sie direkt darauf hinweisen. 

Wenn Sie über einen Rechtsschutz verfügen, gar keine bzw. nur die, die Sie über eine Selbstbeteiligung tragen müssten, sofern Ihr Vertrag eine solche vorsieht. Im Übrigen holen wir gerne in Ihrem Auftrag die Deckungszusage Ihres Versicherers ein. 
Sollten Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, klären wir Sie im Vorfeld transparent über mögliche Kosten auf. Da unsere Erstberatung kostenlos ist, haben Sie bis dahin keinerlei Risiko zu tragen. Es schadet also nicht, sich zu informieren. 

Das kommt auf den konkreten Fall an. Ist die PKV Beitragserhöhung unwirksam, geht es in den meisten Fällen um vierstellige Beträge. Es kann sich also für Sie deutlich rentieren. Rückwirkend innerhalb der Verjährungsfrist von drei Jahren kommt Einiges zusammen. Das gilt vor allem dann, wenn mehrere Beitragserhöhungen in Folge unwirksam waren. Auch das ist schon vorgekommen. 
Dazu kommt, dass Ihnen das zu viel bezahlte Geld unrechtmäßig nicht zur Verfügung stand und Sie deshalb sogar noch Zinsen darauf erhalten. Zusätzlich zu einer Rückzahlung, werden Sie außerdem auch auf den letzten rechtmäßigen Tarif zurückgestuft, was auch zukünftig Geld spart. Natürlich wird irgendwann auch eine wirksame Erhöhung folgen. Bis dahin sollten Sie aber auf Ihr Recht bestehen.

Grundsätzlich geht das. Allerdings müssen Sie sich dann eine neue Krankenversicherung suchen, da Sie in Deutschland eine Versicherungspflicht haben. Dass Sie ein substanziell besseres Angebot erhalten, das nicht wieder nur ein Lockangebot ist, ist aber unwahrscheinlich. Zwar unterscheiden sich die Kosten zwischen den Tarifen teils eklatant, allerdings geht das meist auch mit Einbußen bei den Gesundheitsleistungen einher. Das gilt auch für den Tarifwechsel in den Standardtarif bzw. Basistarif beim selben Versicherer.
Dazu kommt, dass bei einem neuen Versicherer eine erneute Gesundheitsprüfung wahrscheinlich ist, die Ihren Tarif verschlechtern dürfte. Der einfache Grund ist, dass Sie nun älter sind als bei Abschluss Ihrer früheren privaten Krankenversicherung. 
Eine weitere Variante für Versicherungsnehmer ist der Selbstbehalt. Hier wird ein jährlicher Betrag bis 5.000 Euro festgelegt, der vom Krankenversicherten selbst bezahlt wird. Es besteht dann wie gewohnt ein Rückforderungsanspruch auf Erstattung von darüber hinaus anfallenden Gesundheitskosten.

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