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Klage gegen Beitragserhöhung PKV

Einzelfallprüfungen zeigen: Oft lohnt es sich deutlich

  • Beitragserhöhung oft unwirksam
  • Rückerstattung auch rückwirkend möglich
  • weiterhin den niedrigeren, alten Beitrag zahlen

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Eine Klage gegen die Beitragserhöhung der PKV lohnt sich in vielen Fällen. Zwar sind Tarifanpassungen für sich genommen normal. Allerdings fallen diese teils deutlich zu hoch aus oder sind nicht ausreichend begründet. Unter dem Vorwand allgemein steigender Preise wird kräftig aufgeschlagen. Das müssen Sie nicht hinnehmen. Erheben Sie Klage gegen die Beitragserhöhung: die private Krankenversicherung muss bereits jetzt Verbrauchern hohe Beitragszahlungen erstatten.

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Ist eine Klage gegen die Beitragserhöhung der PKV sinnvoll?

Ja. Das ist sie in allen Fällen, in denen die Erhöhung juristisch gesehen unwirksam ist. Dafür gibt es Voraussetzungen, die zunächst von unseren Fachleuten für Versicherungsrecht geprüft werden müssen, die erfahrungsgemäß aber häufig gegeben sind.

Zu den Gründen, die eine Klage gegen die Beitragserhöhung der PKV lohnenswert machen, gehören beispielsweise:

  • Die Beitragserhöhung wurde nur schwammig oder gar nicht begründet.
  • Die gesetzlichen Schwellenwerte nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz wurden missachtet.
  • Es erfolgte eine massive Tarifanhebung, nach ursprünglichem Billig-Angebot zum Einstieg.

Vorbereitung der Klage gegen die Beitragserhöhung der PKV

Zunächst stellen wir Ihnen einige Basis-Fragen zu Ihrem Versicherungsvertrag. Im Anschluss melden wir uns bei Ihnen zur Vereinbarung Ihrer Erstberatung. Da das kostenfrei ist, besteht für Sie kein Risiko. 
Nach unserer Ersteinschätzung können Sie sich dann frei entscheiden. Bei guten Aussichten, kümmern wir uns gerne für Sie um alles. Sie müssen hierzu weder Zeit noch Mühe investieren.

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  • Kostenlose Beratung: Unverbindliche Erstberatung nutzen.
  • Rückerstattung: zu viel gezahlte Beiträge zurückerhalten.

Was ist die Folge einer solchen Klage?

Wird im Rahmen der gerichtlichen Prüfung festgestellt, dass die PKV Beitragserhöhung unwirksam ist, ist damit rechtlich bestätigt: Die PKV muss Ihnen Ihre zu viel gezahlten Beiträge rückerstatten. Hierbei handelt es sich in vielen Fällen um hohe vierstellige Beträge. Darum kommt die Private dann nicht herum.

Klage gegen Beitragserhöhung: private Krankenversicherung muss zahlen

Unwirksame, unbegründete und überzogene Beitragserhöhungen in der PKV ärgern viele Verbraucher. Mit einer Klage können Sie aber dagegen vorgehen. Das lohnt sich besonders, wenn Sie über einen Rechtsschutz verfügen. Da wir Ihnen aber eine kostenlose Ersteinschätzung bieten, ist das nicht zwingend nötig.

Mit der Expertise unserer Rechtsexperten haben Sie mindestens Sicherheit und eine Entscheidungsgrundlage. Dann können Sie einschätzen, ob es sich lohnt, ein Urteil zur PKV Beitragserhöhung anzustreben.

Klage gegen Beitragserhöhung der PKV erheben

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In vielen Fällen lohnt es sich deutlich. Wir prüfen Ihre Chancen kostenfrei und unverbindlich. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie klagen wollen.

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Unsere erfahrenen Verbraucher-Anwälte nehmen sich Ihres Falles an und gehen für Sie gegen Abzocke privater Versicherungsgesellschaften vor.

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Klage gegen Beitragserhöhung PKV – Häufige Fragen

Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, ab dem Zeitpunkt, an dem Sie die erhöhten Beiträge zahlen. Die Zeit drängt aber trotzdem. Schließlich können im Rahmen einer Klage nicht nur die letzte, sondern auch frühere Erhöhungen angreifbar sein. Diese können sich summieren.

Das Problem dabei: Versicherer reagieren mittlerweile auf die aktuelle Rechtsprechung. Das bedeutet: Alte Fehler der PKV verjähren und neue werden vermieden. Je mehr Zeit Sie also verstreichen lassen, desto geringer wird wahrscheinlich am Ende Ihr Profit ausfallen.

Derartige Seiten werden in der Regel von den Versicherern oder deren Verbänden betrieben. Da sich diese den Folgen möglicher Klagen bewusst sind, möchten Sie diese bereits im Keim ersticken. Deshalb wird Unsicherheit geschürt. Die Argumentation: Was Sie sich jetzt sparen, müssen Sie eben später nachzahlen.

Die Wahrheit ist:

1. Der Versicherer kann die entfallene Beitragserhöhung nicht im Nachhinein gegen Sie persönlich geltend machen, sondern nur im Rahmen einer Erhöhung insgesamt. Diese richtet sich aber wieder genauso nach den gesetzlichen Regeln und kann erneut unwirksam sein.

2. Es muss immer der Einzelfall geprüft werden. Pauschalisierungen sind fast immer der falsche Weg. Geben Sie Ihren Fall deshalb in die Hände von Profis und nutzen Sie unsere Erfahrung. Wir erklären Ihnen offen und transparent wie Ihre Chancen gegen die Versicherung stehen.

Schauen Sie am besten einfach ins Impressum. Am Anfang wird hier meist ein Internet-Dienstleister genannt, der die Seite technisch betreut. Wenn Sie genau weiterlesen, werden Sie aber häufig weitere Verantwortliche finden, die nicht für eine neutrale Beratung bezüglich der Beitragserhöhung sprechen.

Wenn Sie Begriffe wie Vermittlergesellschaft, Verband von Versicherungsgesellschaften, Maklergesellschaften oder Ähnliches finden, sollten Sie hellhörig werden. In diesem Fall dürfte klar sein, welche Interessen hinter den Inhalten stehen.

Nicht wirklich. Abseits davon müssen Sie für das Vorgehen ohnehin einen Anwalt beauftragen. Das liegt daran, dass die Eingangsinstanz für die meisten Klagen dieser Art gegen die PKV das zuständige Landgericht ist. Vor diesem herrscht gesetzlicher Anwaltszwang. Sie können sich dort also nicht selbst vertreten.

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