PKV Beitragserhöhung: Widerspruch ist nur der erste Schritt
Jetzt gegen unwirksame Tariferhöhungen vorgehen
- Beitragserhöhung oft unwirksam
- Rückerstattung auch rückwirkend möglich
- weiterhin den niedrigeren, alten Beitrag zahlen
Immer wieder steht die PKV Beitragserhöhung im Widerspruch zu geltendem Recht. Das gilt zwar nicht immer, allerdings werden häufig Schwellenwerte nicht eingehalten oder unzureichende Begründungen geliefert. In der Folge ist die PKV Beitragserhöhung unwirksam. In diesem Fall sollte bereits bei Zugang des Erhöhungsschreibens Widerspruch eingelegt werden. Da Versicherer Ihnen aber nichts schenken, muss Ihr Recht juristisch durchgesetzt werden.
Wann ist die PKV Beitragserhöhung rechtswidrig?
Hierfür gibt es einige Regeln, die Ihre PKV einzuhalten hat:
- Es muss eine nachvollziehbar argumentierte Begründung vorgelegt werden.
- Diese müssen Sie als juristischer Laie verstehen können.
- Schwellenwerte müssen eingehalten werden, ab denen die Erhöhung überhaupt erlaubt ist
- Die Beitragserhöhung darf nicht höher als nötig sein.
Besonders unschön: Teils locken Versicherer auf Vergleichsseiten mit billigen Angeboten, die zu günstig sind, um diese auch langfristig halten zu können. Ab dem zweiten Jahr wird das Beitragsniveau dann gewaltig angehoben, um das auszugleichen. Gegen diese Lockvogel-Taktik können wir rechtlich vorgehen.
Widerspruch gegen Beitragserhöhung der PKV bei schwammiger Begründung
Alle Versicherungsgesellschaften wissen: die AXA, DKV oder Allianz Beitragserhöhung ist unwirksam, wenn sie nicht begründet wird. Deshalb begründet die PKV das in der Regel auch. Das heißt aber nicht, dass die Begründung ausreichend ist. Hierfür gibt es durch den Bundesgerichtshof bekräftigte Vorgaben.
Bereits 2020 urteilte der BGH: allgemein gehaltene Begründungen sind nicht ausreichend. Dass eben alles teurer werde oder andere ja auch ihre Beiträge erhöhten, ist keine vernünftige Argumentation. Wenn Sie deutlich mehr zahlen sollen, muss Ihre PKV auch nachvollziehbar darlegen, warum das so ist.
Private Krankenversicherung kündigt Beitragserhöhung an: Widerspruch einlegen
Sobald Ihr Versicherer Ihnen mitteilt, dass Sie nun mehr zu zahlen haben, sollten Sie hellhörig werden. Leider nehmen viel zu viele Verbraucher teils unverschämte Beitragserhöhungen ohne Widerspruch hin. Sie sind dem Wohlwollen Ihrer privaten Krankenversicherung aber keineswegs schutzlos ausgeliefert.
Als ersten Schritt können Sie gegen die Beitragserhöhung Ihrer Versicherung Widerspruch einlegen. Damit haben Sie bereits zweifelsfrei klargestellt, dass Sie mit der Tarifanpassung nicht einverstanden sind. Zwar wird Ihre PKV die Prämienerhöhung deshalb nicht zurückziehen, der Schritt verschafft Ihnen aber zunächst Zeit.
Nach Widerspruch gegen Beitragserhöhung: private Krankenversicherung verklagen
Zu klagen klingt für viele Menschen erst einmal hart, es ist aber Ihr gutes Recht. Es gibt keinen Grund, warum Sie überzogene oder ungerechtfertigte Beitragserhöhungen hinnehmen sollten. Sie sind als Verbraucher auch nur vermeintlich in der schwächeren Position.
Der deutsche Rechtsstaat schützt Sie vor der Willkür privater Versicherer. Dennoch halten diese sich nicht immer an die Vorgaben. In diesem Fall setzen wir Ihre Rechte juristisch durch. Da es bei den Beiträgen in der privaten Krankenversicherung um viel Geld geht, sollten Sie diese Möglichkeit auch nutzen.
Wie läuft eine Klage ab? Zunächst kostenlose Erstberatung nutzen
Bevor es so weit ist, brauchen Sie Planungssicherheit. Außerdem benötigt jeder juristische Prozess eine Einzelfallprüfung. Deshalb bieten wir Ihnen eine kostenlose Erstberatung, in der wir Sie über Ihre Rechte aufklären. Dabei stellen wir auch detailliert klar, welche Folgen Ihr Widerspruch hat.
Sobald Sie die juristische Lage besser einschätzen können, entscheiden Sie sich, ob Sie klagen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten und Sie tragen kein Risiko. Ihre Beitragserhöhungen erst einmal kostenfrei überprüfen zu lassen, lohnt sich also generell.
Was sind die Folgen einer erfolgreichen Klage?
Wenn Sie uns beauftragen Ihr Recht durchzusetzen, klagen wir für Sie. Dabei müssen Sie in der Regel kaum Zeit und Mühe investieren. Wir kümmern uns um alles. Sobald Ihnen in einem entsprechenden Urteil Recht gegeben wird, muss Ihre PKV zu viel gezahlte Beiträge rückabwickeln.
Das gilt im Übrigen inklusive Zinsen. Außerdem ist es möglich, dass nicht nur die letzte Beitragserhöhung Ihrer PKV einen Widerspruch ermöglicht, sondern auch bereits ältere Tarifanpassungen. Die einzige Grenze ist die Verjährungsfrist. Sie sollten deshalb nicht zögern.
PKV Beitragserhöhung: Widerspruch ist nur der erste Schritt
Mit einem Widerspruch signalisieren Sie Ihrer PKV bereits, dass Sie nicht mit der Beitragserhöhung einverstanden sind. Leider reicht das in den meisten Fällen nicht aus. Häufig müssen Verbraucherrechte gerichtlich durchgesetzt werden. Darum kümmern wir uns für Sie.
Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung und lassen Sie uns Ihren Fall prüfen. Dann haben Sie eine Grundlage mit der Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.
PKV Beitragserhöhung Widerspruch – Häufige Fragen
Nein, leider nicht. Sowohl der Streitwert als auch die rechtliche Thematik erfordern meist eine Verhandlung vor einem Landgericht. Vor dem Amtsgericht können Sie sich selbst vertreten, vor jedem LG besteht aber Anwaltszwang. Der Gesetzgeber stellt damit sicher, dass wichtige Fälle auch juristisch fachgerecht verhandelt werden.
Außerdem geht es beim Widerspruch gegen die Beitragserhöhung der PKV in den meisten Fällen um sehr viel Geld. Eine fachkundige Prüfung und Behandlung Ihres konkreten Falles ist deshalb allein schon aus diesem Grund unverzichtbar.
Es sind zwar Ausnahmen vorstellbar, in der Regel beträgt die Verjährungsfrist aber drei Jahre. Die Frist läuft ab dem Zeitpunkt der Zahlung der zu hohen Beiträge. Sie sollten also keine Zeit verlieren. Je länger Sie warten, desto mehr Geld schenken Sie im schlimmsten Fall Ihrer PKV.
Im Netz finden sich viele solcher Vorlagen. Das Problem dabei: Sie sind standardisiert. Es sollte aber besser Ihr individueller Einzelfall geprüft werden. Ob Ihr Vorgehen überhaupt zielführend sein kann, klären wir in unserer kostenlosen Erstberatung.
Es bleibt zwar Ihnen überlassen auf eigene Faust aktiv zu werden. Wir raten aber dazu, sich gleich an uns zu wenden. Für unsere Ersteinschätzung entstehen für Sie schließlich keine Kosten und damit auch kein Risiko.