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Generali Rentenversicherung kündigen und bessere Alternativen

Einbezahltes Geld durch Widerruf verlustfrei zurückerhalten

  • bis zu 150% der eingezahlten Beiträge zurückerhalten
  • auch für gekündigte & ausgelaufene Verträge
  • kostenfreie Prüfung Ihrer Optionen durch Experten

Top-Bewertungen für DB-Anwälte:

Wenn Sie Ihre Generali Rentenversicherung kündigen, müssen Sie mit einem hohen Wertverlust Ihrer bereits einbezahlten Beträge rechnen. Das liegt am Rückkaufswert, den Sie bei vorzeitiger Auszahlung erhalten und der unter dem eigentlichen Wert Ihrer Anlage liegt. Eine Kündigung sollte daher erst als letzter Schritt in Betracht bezogen werden. Sich von dieser Anlagenform zu lösen ist aber alternativlos. Deshalb sollten Sie eine besonders vorteilhafte Möglichkeit neben der Kündigung Ihrer Generali Rentenversicherung prüfen lassen. In vielen Fällen ist ein Widerruf möglich, mit dem Sie den Wert Ihrer Einlagen samt Zinsen und Gebühren erhalten können.

Bekannt aus:

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Generali Rentenversicherung kündigen: bessere Alternativen prüfen

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Generali Rentenversicherung kündigen: Wichtiges vorab

Bevor Sie das Kündigen Ihrer Rentenversicherung in Angriff nehmen, müssen Sie wissen, dass durch dieses Vorhaben ein beträchtlicher Verlust entstehen kann. Der Rückkaufswert fällt nämlich in den meisten Fällen weitaus niedriger aus als der Wert der bereits eingezahlten Summen. Des Weiteren können durch das Kündigen hohe Gebühren entstehen und Ihre angesparten Rentenbeträge immens geschmälert werden.

Daher sollten Sie vor einer Kündigung unbedingt Ihre Police auf Alternativen prüfen lassen. Gerade bei Verträgen, die schon vor Jahren abgeschlossen wurden, gibt es nämlich die Möglichkeit, durch das Widerrufsrecht Verluste zu vermeiden und Kosten zu sparen. Schützen Sie Ihre Ersparnisse und nutzen Sie vor dem Kündigen eine kostenfreie Erstberatung durch unsere Experten.

Auszahlung der Generali Rentenversicherung – aber bitte ohne Einbußen

Unverzichtbar ist eine kompetente Prüfung der Versicherungsunterlagen durch einen Anwalt. Sollten Sie nämlich bei Abschluss Ihrer Generali Rentenversicherung nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt worden sein, besteht die Möglichkeit, den bestehenden Vertrag über einen Widerruf zu annullieren. Hierbei ist eigentlich nur eine 14-tägige Frist vorgesehen, die durch die mangelhafte Widerrufsbelehrung rechtlich gesehen aber nie begonnen hat.

Wenn Sie erfolgreich widerrufen, ist aus juristischer Sicht kein Vertragsschluss zustande gekommen. In diesem Fall hat der Versicherer keinerlei Rechtsanspruch auf Ihr Geld. Alle Zinsen, Gebühren jeglicher Art und die volle Summe der bereits eingezahlten Beträge muss er verzinst zurückerstatten. Somit erhalten Sie Ihre Anlagen komplett zurück und haben keinen Wertverlust auf Ihre einbezahlten Beiträge. Bei Verträgen, die vor 2008 geschlossen wurden, ist das besonders häufig möglich.

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Die Generali Rentenversicherung kündigen – gibt es weitere Alternativen?

Sie haben zwar noch weitere Möglichkeiten, um sich von Ihrer Generali Rentenversicherung zu lösen, allerdings sind diese deutlich weniger vorteilhaft als der Widerruf. Der Verkauf auf dem Zweitmarkt ist beispielsweise eine Möglichkeit. Jedoch entsteht auch bei dieser Variante ein Verlust, da der Wert der Versicherungspolice am Rückkaufswert bemessen wird und der Ankäufer auch noch etwas an dem Erwerb Ihrer Rentenversicherung verdienen möchte.

Dazu kommt, dass es viele unseriöse Angebote gibt und diese für Verbraucher in der Regel schwierig zu erkennen sind. Teils werden Versicherungsnehmer mit Dumpingpreisen über den Tisch gezogen und auch Betrugsversuche werden immer wieder bekannt. Für Sie bedeutet das, dass der Verkauf zwar theoretisch möglich ist, allerdings nicht den gewünschten Erfolg bringen kann.

Generali Rentenversicherung kündigen: bessere Alternativen prüfen

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Wer seine Generali Rentenversicherung kündigen möchte, sollte sich auf finanzielle Einbußen einstellen. Die Rendite kann nicht einmal die Inflation ausgleichen.

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Durch den geringen Rückkaufswert ist der frühzeitige Ausstieg aus der Versicherung aber häufig ein Verlustgeschäft. Die Kündigung verbrennt dann noch mehr Geld.

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Wer seine Anlage bei der Generali abstoßen möchte, hat aber mit dem Widerruf in vielen Fällen einen Joker in der Hand, der eine profitablere Auszahlung ermöglicht.

oder
0221 - 29270 - 33

Private Rente schützen und auf keinen Euro verzichten

Eine Kündigung der Rentenversicherung bedeutet einen Verlust für den Versicherungsnehmer. Daher sollte diese nur dann erfolgen, wenn keine anderen Möglichkeiten mehr gegeben sind. Häufig gibt es aber Alternativen. Lassen Sie deshalb prüfen, ob Sie den Widerruf in Anspruch nehmen können. Mit dieser Variante können Sie den Wert Ihrer Anlagen sichern und sich vollständig vor Ende der Laufzeit auszahlen lassen. Sie können Ihr Geld dann frei nutzen oder gewinnbringender anlegen.

Nehmen Sie dazu gleich unsere kostenfreie Erstberatung inklusive Vertragsprüfung in Anspruch. Unsere Experten beraten Sie unverbindlich zu Ihren Optionen. Sobald Sie uns beauftragen und es zu einem Verfahren kommt, besteht zudem die Möglichkeit auf eine Kostenübernahme seitens Ihrer Rechtsschutzversicherung. Auch das klären wir gerne für Sie im Vorfeld und beraten Sie vollumfänglich zu allen Ihren rechtlichen Optionen.

Generali Rentenversicherungen kündigen: Fragen und Antworten

Die Kündigung der Generali Rentenversicherung erfolgt schriftlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Beim Versenden des Kündigungsschreibens empfiehlt es sich, auf einen Nachweis und ein Bestätigungsschreiben zu achten, um Komplikationen seitens des Versichernden zu vermeiden.

Vor dem Kündigen empfiehlt sich jedoch eine kostenlose Erstberatung mit Vertragsprüfung durch unsere Anwaltskanzlei, um sicher zu stellen, dass Sie nicht die Möglichkeit auf einen vorteilhaften Widerruf versäumen. Sollte dieser möglich sein, sparen Sie im Vergleich zum Kündigen viel Geld.

Sie können direkt bei der Generali Versicherungsgesellschaft nach der Kündigungsfrist fragen oder diese Ihren Vertragsunterlagen entnehmen. Im Regelfall beträgt die Frist zwischen einem und drei Monaten. Beachten Sie bitte, dass trotz der Möglichkeit, innerhalb einer relativ überschaubaren Frist zu kündigen, andere Alternativen vorteilhafter sein können.

Die Höhe des Rückkaufswertes ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Hierbei spielen die Laufzeit und die Höhe der von der Generali Aktiengesellschaft abgezogenen Gebühren eine entscheidende Rolle. Im Normalfall ist der Rückkaufswert niedriger als die von Ihnen einbezahlten Beträge.

Bei einem Widerruf erhalten Sie den vollen Betrag der eingezahlten Summe zurück. Die Verzinsung wird ebenfalls erstattet. Somit ist die Möglichkeit des Widerrufs die vorteilhafteste Möglichkeit, Ihre Rentenversicherung ohne finanzielle Einbußen abzustoßen.

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