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Rürup-Rente kündigen: Wie Sie aus dem Knebelvertrag kommen

Mit Widerruf komplett rückabwickeln

  • bis zu 150% der eingezahlten Beiträge zurückerhalten
  • auch für ausgelaufene Verträge
  • kostenfreie Prüfung Ihrer Optionen durch Experten

Top-Bewertungen für DB-Anwälte:

Viele Verbraucher wollen ihre Rürup-Rente kündigen, weil das Vorsorgemodell teuer und unflexibel ist. Dadurch verpuffen die steuerlichen Vorteile teilweise vollständig. Wer nun aus seinem Vertrag heraus möchte, kann leider nicht kündigen. Diese Möglichkeit wurde vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Zwar können Sie Beitragszahlungen langfristig reduzieren, Verwaltungskosten bleiben aber bestehen. Einen gewinnbringenden Ausstieg aus der Basisrente gelingt nur unter Zuhilfenahme des Widerrufs-Jokers. Damit können Verträge rückabgewickelt und jegliche Zahlungen inklusive Zinsen und Gebühren zurückerhalten werden.

Bekannt aus:

CTA Vertragsprüfung

Statt Rürup-Rente zu kündigen, Widerruf prüfen lassen

CTA Vertragsprüfung

Anlage gewinnbringend abstoßen und profitieren

Basisrente kündigen unmöglich, aber Alternativen vorhanden

Der größte Nachteil der Rürup-Rente ist, dass Sie diese nicht kündigen können. Der vorzeitige Ausstieg aus dem Vorsorgemodell ist gesetzlich nicht vorgesehen. Für Sie als Verbraucher ist das extrem schlecht, denn Sie sind damit eine Zahlungsverpflichtung eingegangen, die sich über Ihr gesamtes Erwerbsleben erstreckt. Was also tun, wenn die Beitragszahlungen und Gebühren zur Belastung werden oder die Anlage nicht die gewünschte Rendite abwirft?

Es gibt drei Alternativen, mit denen Sie die Rürup-Rente zwar nicht kündigen, allerdings auf andere Arten etwas ändern können:

  • Beitragszahlungen der Rürup-Rente reduzieren 
  • Rürup-Rente beitragsfrei stellen und bis zum Ende aussitzen 
  • Rürup-Rente widerrufen und Beiträge inklusive Gebühren und Zinsen zurückerhalten 

Beitragszahlungen der Rürup-Rente reduzieren

Da Sie die Rürup-Rente nicht kündigen können, behalten Sie auch bis zum Renteneintritt Ihre Zahlungsverpflichtungen. Wenn Sie Ihr Geld anders nutzen möchten, können Sie zwar nicht kündigen, haben aber zumindest die Möglichkeit, die Beitragszahlungen abzusenken. Bis zu welchem Betrag das möglich ist, ist in Ihrem Vertrag festgeschrieben. Häufig gibt es einen Mindestbetrag für die monatlichen Zahlungen.

Dabei können rein theoretisch Werte gewählt werden, die Ihnen steuerlich zumindest noch geringfügig nutzen, dafür aber die Beiträge deutlich reduzieren. Das Problem dabei ist, dass die Anlage dadurch noch unattraktiver wird. Die Altersvorsorge hat nämlich auch laufende Kosten, die unabhängig von Ihren Beiträgen entrichtet werden müssen. Auch hier können Sie nicht kündigen. Je weniger Sie einzahlen, desto höher ist der Anteil dieser Fixkosten.

Rürup-Rente beitragsfrei stellen, statt zu kündigen

Neben der Beitragsreduzierung können Sie in manchen Fällen Ihre Rürup Rente auch komplett beitragsfrei stellen. Das ist zwar nicht das gleiche wie zu kündigen, Sie ersparen sich dann aber jegliche Beitragszahlungen in den Vertrag. Wie schon bei der Beitragsreduzierung entfallen dadurch allerdings nicht die Gebühren Ihrer Anlage. Diese müssen Sie dennoch bis Renteneintritt weiter begleichen.

Außerdem sinken Ihre Auszahlungen bei Fälligkeit dadurch deutlich. Nicht kündigen zu können, bringt Sie deshalb in eine sehr ungünstige Lage. Wenn Sie beitragsfrei stellen, lösen Sie also Ihr Grundproblem nicht, sondern betreiben nur Schadensbegrenzung. Das deutsche Recht sieht neben dem Kündigen aber dennoch noch andere rechtliche Instrumente vor, mit denen Sie aus einem ungünstigen Vertrag herauskommen können.

Rürup Rente nicht kündigen, sondern widerrufen

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Die Rürup Rente war als vorteilhafte Alternative für Selbstständige zur gesetzlichen Rentenversicherung gedacht, konnte dem aber nicht gerecht werden.

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Schlechte Renditen und hohe Abschluss- sowie Verwaltungskosten vernichten Ihre Altersvorsorge, während Sie nicht einmal kündigen können.

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Fordern Sie eine kostenlose Erstberatung durch unsere Experten an. In vielen Fällen können Verträge durch einen Widerruf vollständig rückabgewickelt werden.

oder
0221 - 29270 - 33

Rürup-Rente widerrufen und Beiträge inklusive Gebühren und Zinsen zurückerhalten

Viele Verbraucher können ihre Rürup-Rente widerrufen. Mit dem Widerruf werden Verträge so behandelt, als wären sie nie zustande gekommen. Daraus folgt, dass diese in allen Bereichen rückabgewickelt werden müssen. Statt zu kündigen, können also viele Verbraucher über dieses rechtliche Instrument ihr Geld zurückerhalten.

Dazu gehören zum einen die regelmäßigen Beitragszahlungen, die Sie bis zu diesem Zeitpunkt entrichtet haben. Zum anderen gehören auch jegliche Gebühren dazu, die Ihr Anbieter des Rentenvertrags über die Zeit von Ihnen verlangt hat. Außerdem erhalten Sie alle Zinsen, die mit Ihrem Geld erwirtschaftet worden sind.

Wie funktioniert der Widerruf?

Der Widerruf ist eine rechtliche Konstruktion, die für diesen konkreten Fall vom Gesetzgeber eigentlich gar nicht vorgesehen ist. Es handelt sich dabei um eine Möglichkeit, innerhalb einer kurzen Frist Verträge rückgängig zu machen. Möglich ist das in der Regel bei Verträgen, die Sie mit besonders weitreichenden oder langfristigen Verpflichtungen belegen.

Das ist auch bei der Rürup-Rente der Fall, die Sie im Nachhinein ja nicht einmal kündigen können. Allerdings beträgt die Frist für den Widerruf in der Regel nur 14 Tage. Sie können es sich also kurz nach Vertragsschluss noch einmal überlegen. In bestimmten Fällen kann sich die Frist allerdings auf viele Jahre ausdehnen. Hierzu müsste eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung vorliegen.

Widerrufsbelehrung häufig fehlerhaft

Wer Ihnen eine Rürup-Rente in der Vergangenheit angeboten hat, war verpflichtet, Sie über Ihr Widerrufsrecht zweifelsfrei aufzuklären. Bis Ende 2007 wurde das von vielen Anbietern allerdings nicht oder nicht ausreichend getan. Die rechtlichen Vorgaben hierzu sind eindeutig: wurden Sie nicht ausreichend aufgeklärt, beginnt die Widerrufsfrist noch nicht.

Die einfache Folge daraus ist, dass Sie auch noch immer widerrufen können. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, wie viel Zeit bereits vergangen ist und wie lange Ihr Vertrag schon läuft. Findet sich einer der zahlreichen bekannten Fehler in Ihrem Vertrag, können Sie zwar nicht kündigen, aber dafür widerrufen. So erhalten Sie alle Beiträge, Zinsen und Gebühren zurück.

Erfolge unserer Mandanten

Hannoversche: LG Köln

Das Landgericht Köln spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:
Generali: LG Lüneburg

Das Landgericht Lüneburg spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:
Allianz: LG Hagen

Das Landgericht Hagen spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:
Continentale: LG Offenburg

Das Landgericht Offenburg spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:
Alte Leipziger: LG Heidelberg

Das Landgericht Heidelberg spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:
Debeka: LG Frankenthal

Das Landgericht Frankenthal spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:

Rürup Rente kündigen unmöglich: stattdessen mit Widerruf rückabwickeln

Leider können Sie die Rürup Rente nicht kündigen. Die Kündigung wurde bei Einführung das Vorsorgemodells 2005 vom Gesetzgeber nicht berücksichtigt. Statt zu kündigen, können Sie Ihren Vertrag auch beitragsfrei stellen oder die regelmäßigen Beitragszahlungen reduzieren. Das hat aber diverse Nachteile und geht auch nur, wenn das vertraglich so vorgesehen ist. Einen wirklichen Ausweg aus der Rürup Rente bietet Ihnen nur der Widerruf.

Dieser ist möglich, weil die Anbieter der Anlageform in der Vergangenheit häufig Fehler im Rahmen der Widerrufsbelehrung gemacht haben. Dadurch läuft die Widerrufsfrist rechtlich gesehen noch nicht und Sie können noch Jahre später widerrufen. Dadurch wird der Vertrag rückabgewickelt und sie erhalten alle bereits gezahlten Beiträge und Gebühren sowie jegliche Zinsen, die mit Ihrem Geld erwirtschaftet worden sind.

Rürup kündigen und auszahlen? Details, Hintergründe, Kritik

Die Rürup-Rente wird auch Basisrente genannt und besteht seit 2005 als eine Form der privaten Altersvorsorge. Sie wird staatlich gefördert, was sich vor allem auf der Ebene der Steuerbelastung auswirkt. Die Beiträge können von der Steuer abgesetzt werden und verringern dadurch das zu versteuernde Einkommen. Das Modell war früher deshalb vor allem für Personen attraktiv, die beispielsweise durch eine Selbstständigkeit über hohes Einkommen verfügen. 

Das klingt erst einmal gut, allerdings hat diese Form der Rente auch diverse Nachteile, weshalb viele Verbraucher nach einem Weg suchen, die Rürup-Rente zu kündigen. Zum einen ist das Modell nur während der Ansparphase steuerlich begünstigt, weshalb die Auszahlungen später im Ruhestand dennoch versteuert werden müssen. Zum anderen ist die Rürup-Rente extrem unflexibel. Sie haben keinerlei Kapitalwahlrecht und können eine Auszahlung frühestens mit Vollendung des 62. (oder 60.) Lebensjahrs erreichen.

Weder Kündigung der Basisrente noch Kapitalwahlrecht

Mit dem Begriff Kapitalwahlrecht ist gemeint, dass eine Anlage auf verschiedene Arten auszahlbar wäre. Das umfasst beispielsweise eine vorzeitige Teilauszahlung bereits gezahlter Beiträge und auch die Auszahlung auf einen Schlag. Eben das ist bei der Rürup-Rente nicht möglich. Sie können Ihr Geld bei Renteneintritt im Unterschied zu anderen Formen der privaten Altersvorsorge nicht auf einmal auszahlen lassen.

Das ist vor allem dann ungünstig, wenn Sie Ihr Erspartes für andere Investitionen im Alter nutzen wollen. Das könnte beispielsweise das Abzahlen eines Kredits oder die Investition in Wohneigentum sein. Auch wenn Sie Ihr Geld in eine vorteilhaftere Anlage, wie beispielsweise einen ETF-Sparplan stecken möchten, können Sie das erst Stück für Stück mit den monatlichen Rentenzahlungen tun. Kündigen und sich komplett auszahlen lassen können Sie nicht.

Hohe Kosten, kaum Gewinne

Viele Verbraucher suchen auch deshalb nach einem Weg, die Rürup Rente zu kündigen, weil sie extrem teuer ist. Eigentlich sollte die Altersvorsorge Ihr Geld vermehren. Viele Verträge der Basisrente konnten in den vergangenen Jahren allerdings kaum Renditen erwirtschaften. Das wenige, was unterm Strich erzielt werden konnte, wird aber weiter reduziert. Ein Faktor ist die hohe Inflation, mit der Ihre Rentenzahlungen von Jahr zu Jahr weniger Zahlungskraft haben werden.

Dazu kommen noch die hohen Verwaltungs- und Abschlusskosten, die den absoluten Betrag ihres Vertragsguthabens reduzieren. Die durchschnittliche monatliche Rentenzahlung der Rürup-Rente pro 10.000 Euro Vertragsguthaben beträgt laut einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) gerade einmal 25 Euro. Und obwohl das Vorsorgemodell während der Ansparphase steuerfrei ist, müssen Sie die späteren Auszahlungen sehr wohl versteuern.

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Kann man die Rürup-Rente verkaufen oder auf Familienmitglieder übertragen?

Nein, mit Ihrem Vertrag können Sie nicht handeln. Private Rentenversicherungsverträge werden eigentlich auf dem sogenannten Zweitmarkt gehandelt. Es gibt Händler, die Policen ankaufen und sowohl Ansprüche wie auch Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen übernehmen. Für die Rürup-Rente gilt das leider nicht. Sie ist personengebunden, weshalb sie nicht übertragen werden kann. Das beinhaltet aber nicht nur, dass Sie diese nicht verkaufen können.

Sie können die Rente auch nicht unentgeltlich auf andere übertragen. Das bedeutet, Sie können Ihre Ansprüche beispielsweise nicht an Lebensgefährten oder Kinder weitergeben. Sollten Sie also aus welchen Gründen auch immer frühzeitig versterben, verfallen ihre Ansprüche ersatzlos. Zwar können Sie parallel einen Hinterbliebenenschutz abschließen, dieser ist aber zusätzlich mit hohen Kosten verbunden und Sie können auch diesen nicht kündigen.

Fazit: Rürup kündigen nicht möglich, aber Ausweg mit Widerrufsjoker

Die Rürup-Rente können Sie nicht kündigen. Die Altersvorsorge birgt aber zahlreiche Nachteile. Sie ist teuer, unflexibel und kann im schlimmsten Fall bei Ihrem Tod komplett verfallen, ohne dass Ihre Hinterbliebenen etwas von Ihrem Geld haben. Statt zu kündigen, bleibt hier als taugliche Lösung nur der Widerruf. Mit diesem können Sie die Anlage abstoßen und komplett rückabwickeln.

Das bringt Ihnen nicht nur Ihre Beiträge, sondern auch alle Gebühren zurück sowie die mit Ihrem Geld erwirtschaftete Rendite. Ob das auch in Ihrem Fall geht, klären wir im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung. Unsere Experten beleuchten die rechtlichen Rahmenbedingungen und erklären Ihnen Ihre Optionen.

Rürup-Rente kündigen: Häufige Fragen

Ja, das geht in den meisten Fällen. Private Rentenversicherungen zu kündigen und Lebensversicherungen zu kündigen ist möglich. Das ist aber mit finanziellen Einbußen verbunden. Im Unterschied zur Basisrente können Sie diese Vorsorgemodelle zwar auch kündigen, allerdings erhalten Sie dann nur einen geringen Rückkaufswert. Die Verträge haben aber ebenfalls häufig fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Das gilt besonders für Verträge, die bis einschließlich 2007 geschlossen worden sind.

Auch hier ist der Widerruf die beste Ausstiegsmöglichkeit, mit dem Sie vermeiden können, zu kündigen. So können Sie alle bereits geleisteten Zahlungen zurückerstattet bekommen sowie auch noch alle Zinsen erhalten und damit Gewinn machen. Vereinbaren Sie auch in diesem Fall gerne eine kostenlose Erstberatung.

Zum einen ist sie steuerlich begünstig, sie hat aber auch noch weitere Vorteile. Diese wiegen die Nachteile zwar nicht auf, sollten Ihnen aber dennoch zumindest bekannt sein. Das Vorsorgemodell hat beispielsweise einen großen Vorteil, wenn Sie in größere bzw. langfristige, finanzielle Schwierigkeiten geraten. Ein Rürup-Vertrag gilt nämlich nicht als Vermögen.

Das bedeutet, dass die Ansprüche daraus nicht pfändbar sind. Das könnte beispielsweise im Rahmen einer Privatinsolvenz eine Rolle spielen. Außerdem ist diese Form der Rente Hartz-4-sicher. Wenn Sie sich also beispielsweise als Selbstständiger arbeitslos melden und Arbeitslosengeld II beantragen müssen, zählt der Vertrag nicht in die Rechnung mit hinein. Jegliches Vermögen, das Sie haben, müssten Sie sonst erst aufbrauchen, bevor sie Arbeitslosengeld vom Staat beziehen können.

Damit bestehen große Parallelen mit der gesetzlichen Rente. Als Alternative für Selbstständige war die Rürup-Rente auch ursprünglich gedacht. Im Unterschied zu anderen privaten Altersvorsorgemodellen handelt es sich deshalb auch nicht um eine Ergänzung, sondern um eine Basisvorsorge. Daher kommt auch der eigentliche Name der Anlage: „Basisrente“.

Die beiden Begriffe meinen exakt das gleiche. Basisrente ist der eigentlich richtige Begriff für die 2005 geschaffene private Altersvorsorge. Die Bezeichnung Rürup-Rente hat sich allerdings im breiten Sprachgebrauch durchgesetzt und bezieht sich auf den Wirtschaftswissenschaftler Hans-Adalbert (Bert) Rürup. Dieser war maßgeblich an der Entwicklung dieser Anlageform beteiligt.

Er war Teil der Kommission für die Nachhaltigkeit in der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme, die 2002 unter Gerhard Schröder von der Bundesregierung eingesetzt worden war. Auch diese wurde medial nur als Rürup-Kommission bezeichnet, weshalb sich der Name später auch für die Rente durchsetzte.

Um Ihr Geld zurückzubekommen, können Sie nur widerrufen. Mit dieser Konstellation können Sie alle Beiträge inklusive Zinsen und Gebühren zurückerhalten. Eine einseitige Kündigung des Rürup-Vertrags ist leider nicht möglich. Wir klären Sie gern im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung über Ihre Optionen auf.

Weil er im Wesentlichen so funktioniert wie die gesetzliche Rente. Das Modell ist steueroptimiert und staatlich gefördert. Es funktioniert nur, wenn über das ganze Erwerbsleben eingezahlt wird. Ein vorzeitiger Ausstieg ist deshalb nicht vorgesehen, wie das auch bei der gesetzlichen Rente geregelt ist. Wenn Sie kündigen möchten, bleibt nur der Widerruf als Ausweg. Ob das in Ihrem Fall möglich ist, prüfen wir gerne für Sie.

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