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Rürup-Rente widerrufen und Vertrag mit Gewinn rückabwickeln

So gelangen Sie vorzeitig an Ihr angespartes Geld

  • bis zu 150% der eingezahlten Beiträge zurückerhalten
  • auch für ausgelaufene Verträge
  • kostenfreie Prüfung Ihrer Optionen durch Experten

Top-Bewertungen für DB-Anwälte:

Viele Verbraucher können ihre Rürup-Rente widerrufen. Dabei handelt es sich um die einzige attraktive Ausstiegsmöglichkeit aus der Altersvorsorge. Kündigung oder Verkauf dieser Form des Rentenvertrags ist nicht möglich und Vertragsnehmer müssten sonst bis Renteneintritt einzahlen. Das Vorsorgemodell birgt aber zahlreiche Nachteile und ist durch laufende Kosten sehr teuer. Ein Ausstieg kann sich daher deutlich lohnen. Wenn Sie erfolgreich widerrufen, erhalten Sie alle bereits gezahlten Beiträge und Gebühren inklusive Zinsen zurück. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier.

Bekannt aus:

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Rürup-Rente prüfen lassen und mit Gewinn rückabwickeln

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Eilmeldung: BGH-Urteil stärkt Rechte von Rürup-Rentenversicherten

Die Kanzlei DB-Anwälte errang am 11. Oktober 2023 vor dem BGH einen signifikanten Sieg gegen die Allianz Versicherungs AG, der zehntausende Rürup-Rentenversicherte bei allen Versicherungen betrifft.

Hauptpunkte:

  1. Widerruf von Rürup-Verträgen vereinfacht: Das Urteil (IV ZR 40/22) ermöglicht es, Verträge aus 2008-2010, geltend als 'unkündbar', mit Gewinn zu widerrufen.
  2. Ausweitung auf andere Vertragszeiträume: Auch andere Vertragszeiträume und bereits beendete Verträge könnten betroffen sein.
  3. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen: Viele Rürup-Verträge enthalten unzureichende Widerrufsbelehrungen, wodurch die normale Widerrufsfrist von 30 Tagen nicht begann.

Das Urteil unterstreicht die Bedeutung korrekter Belehrungen und eröffnet neue Möglichkeiten für den Verbraucherschutz. DB-Anwälte, Spezialist im Verbraucherrecht, betont die Chance für Versicherte, mehr als den Rückkaufswert zu erhalten. Mit diesem Urteil bestätigt die Kanzlei ihre führende Rolle im deutschen Verbraucherschutz.

Warum sollte ich die Rürup-Rente widerrufen?

Die Rürup-Rente war eigentlich als attraktive Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung für Selbstständige gedacht. Die Einzahlungen in das Vorsorgemodell sind steuerlich absetzbar und vermindern während der Ansparphase Ihre zu schulternde Steuerlast. Leider gilt das nicht mehr bei Renteneintritt. Sobald sie Rentenzahlungen erhalten, müssen Sie diese trotzdem wieder versteuern. Dazu kommt, dass die Anlage bei weitem nicht so viel Rendite abwirft, wie sie sollte.

Das liegt besonders an den hohen Fixkosten. Bereits für den Abschluss fielen hohe Kosten an und nun müssen sie regelmäßig Verwaltungskosten tragen, die Ihre angesparten Rücklagen schmälern. Viele Verbraucher wollen deshalb ihre Rürup-Rente kündigen. Das ist aber leider nicht möglich, weil der Gesetzgeber dies wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung nicht vorgesehen hat. Vielen Verbrauchern bleibt allerdings durch bestimmte Formfehler in den Verträgen noch der Widerruf.
 

Rürup widerrufen: So funktioniert es

Viele Verbraucher können ihre Rürup-Rente widerrufen, das gilt aber nicht in jedem Fall. Deshalb ist im Vorfeld immer eine rechtliche Prüfung nötig. Besonders häufig lässt sich ein Widerruf erfolgreich durchsetzen, wenn Sie Ihren Vertrag bis spätestens Ende 2007 geschlossen haben. Bis zu diesem Zeitpunkt finden sich nämlich noch besonders viele Fehler im Rahmen der Widerrufsbelehrung.

Das ist deshalb so wichtig, weil der Anbieter Ihrer Rürup-Rente eigentlich verpflichtet gewesen wäre, Sie rechtssicher über Ihr Widerrufsrecht in Kenntnis zu setzen. Hierbei reicht keine versteckte Klausel. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte bereits vor einigen Jahren klargestellt, dass das zum Verbraucherschutz offen und klar verständlich stattfinden muss. War das nicht der Fall, können Sie auch Jahre später noch widerrufen.

Rürup-Rente widerrufen und Geld zurückerhalten

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Die Rente nach dem Rürup-Modell lohnt sich für die meisten Verbraucher nicht. Sie ist teuer und unflexibel.

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Dabei können Sie nicht einmal kündigen. Viele Vertragsnehmer glauben, die Altersvorsorge bis Renteneintritt aussitzen zu müssen.

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Es gibt aber einen Ausweg: In vielen Fällen ist ein Widerruf möglich, mit dem der Vertrag restlos rückabgewickelt werden kann.

oder
0221 - 29270 - 33

Rürup-Rente rückabwickeln: die Rechtsfolgen

Wenn Sie Ihre Rürup-Rente erfolgreich widerrufen, muss der Vertrag restlos rückabgewickelt werden. Rechtlich gesehen wird er damit so behandelt, als wäre er von vornherein nie zustande gekommen. Das bedeutet, der Zustand von vor dem Vertragsschluss muss wiederhergestellt werden. Da die meisten Vertragsnehmer einer Rürup-Rente noch nicht im Ruhestand sind, haben sie wahrscheinlich auch noch keine Zahlungen erhalten. Deshalb müssen sie an dieser Stelle auch nichts zurückgeben.

Im Gegensatz dazu muss der Rentenanbieter Ihnen allerdings alle Beträge rückerstatten, die Sie ihm zu Beginn und im Laufe der Vertragslaufzeit überlassen haben. Das beinhaltet in erster Linie Ihre regelmäßigen Beitragszahlungen. Es schließt allerdings auch jegliche Gebühren ein, die Sie zum Abschluss und als regelmäßige Verwaltungskosten entrichten mussten. Außerdem müssen alle Gewinne erstattet werden, die mit Ihrem Geld erwirtschaftet werden konnten.

Gibt es noch Alternativen zum Widerruf der Rürup-Rente?

Zumindest keine brauchbaren Alternativen: Der Rürup-Vertrag ist personengebunden und kann deshalb nicht verkauft oder beispielsweise auf Angehörige übertragen werden. Da Sie ihn auch nicht kündigen können, bleiben neben dem Widerrufen nur zwei Optionen:

  • Beiträge reduzieren 
  • Beitragsfreistellung  

Das Problem dabei ist, dass das nicht immer ohne weiteres geht. Die Möglichkeit muss vertraglich vereinbart sein. Häufig gibt es hier Mindestbeträge, die monatlich immer noch gezahlt werden müssen. Hinzu kommt, dass Sie die regelmäßigen Verwaltungskosten trotzdem weiter entrichten müssen, was Ihre Rendite noch stärker verwässert. Um die unflexible und teure Anlage loszuwerden, bleibt Ihnen deshalb nichts anderes übrig, als zu widerrufen.

Erfolge unserer Mandanten

Hannoversche: LG Köln

Das Landgericht Köln spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:
Generali: LG Lüneburg

Das Landgericht Lüneburg spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:
Allianz: LG Hagen

Das Landgericht Hagen spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:
Continentale: LG Offenburg

Das Landgericht Offenburg spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:
Alte Leipziger: LG Heidelberg

Das Landgericht Heidelberg spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:
Debeka: LG Frankenthal

Das Landgericht Frankenthal spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:

Widerruf der Basisrente mit Anwalt durchsetzen und profitieren

Zu widerrufen ist die einzige Möglichkeit, mit der Sie Ihre Rürup-Rente gewinnbringend loswerden können. Das geht zwar nicht in jedem Fall, ist aber häufig durch verbreitete Fehler im Rahmen der Widerrufsbelehrung möglich. Besonders häufig finden sich diese Fehler bei Verträgen, die bis einschließlich 2007 geschlossen wurden. Wurden Sie nicht zureichend über Ihr Widerrufsrecht aufgeklärt, hat die Frist dafür noch nicht begonnen und Sie können noch Jahre später widerrufen.

Weil das für den Anbieter Ihrer Rente finanziell schlecht ist, wird sich dieser Ihnen gegenüber als Privatperson querstellen. Durch ein Schreiben vom Anwalt kann das bereits anders aussehen. Sollten Sie rechtlich gesehen die Möglichkeit haben, Ihre Rente zu widerrufen, setzen wir diesen Anspruch für Sie durch. In diesem Fall können Sie alle Ihre Beiträge inklusive Gebühren und Zinsen zurückerhalten. Fordern Sie am besten gleich unseren Service der kostenlosen Erstberatung an.

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Rürup-Rente widerrufen: Häufige Fragen

Das kommt auf Ihren konkreten Vertrag und unter Umständen vereinbarte Zusatzleistungen bzw. Zusatzversicherungen an. Versicherungsleistungen, die Sie bereits in Anspruch genommen haben, können Sie nicht rückabwickeln. Ist beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung Teil Ihrer Rürup-Rente und haben Sie daraus wegen einer Berufsunfähigkeit bereits Leistungen bezogen, können diese nicht widerrufen werden.

Anders verhält es sich beispielsweise mit dem Todesfallschutz. Wenn Sie widerrufen, haben Sie diesen nicht in Anspruch genommen und können auch die Kosten dafür zurückerhalten. Schließlich haben Sie für Leistungen bezahlt, die durch den Widerruf keine Rechtsgrundlage haben. Der Vertrag gilt rechtlich als nie zustande gekommen, weshalb der Anbieter Ihrer Rente auch keinen Anspruch auf Prämien hat.

Der Widerruf von Rürup mit Muster ist nur rein theoretisch möglich. Zwar finden sich im Netz Musterschreiben, die Sie einfach ausfüllen können, allerdings werden Sie damit nichts erreichen. Die Kündigung des Vertrags ist aus gutem Grund gesetzlich nicht vorgesehen. Ihr vorzeitiger Ausstieg ist für den Anbieter Ihres Vertrags finanziell gesehen extrem schlecht. Deshalb wird dieser versuchen, zu vermeiden, dass Sie widerrufen.

Auf eigene Faust werden Sie deshalb nichts erreichen. Ihr Vertragspartner wird Ihr Anliegen schlicht ablehnen und Ihnen die Auszahlung verwehren. Gegenüber Privatpersonen lassen es die Unternehmen auf einen Rechtsstreit ankommen. Sobald Sie einen Anwalt beauftragen, kann schließlich immer noch zurückgerudert werden. Deshalb ist es notwendig, den Widerruf mit einem Rechtsbeistand durchzusetzen.

Nein. Rürup- und Basisrente sind zwei Bezeichnungen für das gleiche Vorsorgemodell. Basisrente ist die offizielle Bezeichnung. Rürup-Rente bezieht sich auf den Ökonomen Hans-Adalbert Rürup, der an der Entwicklung dieser Form der Altersvorsorge maßgeblich mitgearbeitet hat. Der Begriff wurde in der Vergangenheit häufig medial aufgegriffen, weshalb er sich im allgemeinen Sprachgebrauch für diese Form der Rente durchgesetzt hat. Insofern gelten für das Widerrufen genau die gleichen Grundsätze.

Ja, das geht. Sie können beispielsweise Ihre private Rentenversicherung widerrufen oder auch eine Lebensversicherung widerrufen. Auch hier finden sich häufig Fehler bei der Widerrufsbelehrung. Das gilt beispielsweise auch für die Riester-Rente. Sprechen Sie uns im Rahmen Ihrer kostenlosen Erstberatung gerne auch auf diese Möglichkeit an. 

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